Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart bekommt jedes Jahr viel Post. Nun liegt die Bilanz für das vergangene Jahr vor. Ein Trend zeichnet sich dabei weiterhin ab.
Die Zahl der Fluglärmbeschwerden rund um den Stuttgarter Airport ist 2023 im Vergleich mit dem Vorjahr um 45 Prozent auf 589 gesunken. „Wie bereits in den Vorjahren gibt es eine geringe Anzahl an Beschwerdeführenden, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen“, teilte das Regierungspräsidium Stuttgart mit, wo der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart angesiedelt ist.
Demzufolge gab es im vergangenen Jahr vier Vielfachbeschwerdeführende, die 54 Prozent aller Beschwerden vortrugen. Ein Jahr zuvor seien das sechs Menschen gewesen, die für zwei Drittel des Aufkommens verantwortlich waren. Rechnet man diese heraus, seien in der Beschwerdestatistik 273 Fälle von 108 Beschwerdeführenden näher betrachtet worden.
Falsches Verständnis der Nachtflug-Regelungen
Hauptbeschwerdegründe waren laut der Mittelung Nachtflugbetrieb und Fluglärm allgemein. „Viele Beschwerdeführende gehen davon aus, dass am Flughafen Stuttgart ein völliges Nachtflugverbot besteht“, hieß es. Allerdings gebe es nur eine Nachtflugbeschränkung, nach der insbesondere Verkehrsflugzeuge ab 23.00 Uhr nicht mehr starten und ab 23.30 Uhr nicht mehr landen dürfen, wobei verspätete Landungen bis 24.00 Uhr zulässig seien.
Zudem habe die Behörde 121 Ausnahmen gewährt. Darüber hinaus seien Nachtluftpostflüge mit besonders leisen Flugzeugen erlaubt. Auch dürfe der Airport aus meteorologischen, technischen oder Sicherheitsgründen als Not- und Ausweichflughafen benutzt werden.
„Obwohl die Gesamtzahl der Fluglärmbeschwerden gesunken ist, stellen wir weiterhin eine hohe Sensibilität für das Thema Fluglärm fest, insbesondere im Nachtzeitraum“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Der Lärmschutzbeauftragte solle im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürger für mehr Klarheit sorgen. Die Zahl der Flugbewegungen in Stuttgart war vergangenes Jahr mit 93.828 Flugbewegungen um 7,2 Prozent höher als 2022.