Anglerverband und Landesregierung sehen den Vierteljahresangelschein als Erfolgsmodell. Nicht nur Touristen profitieren davon.
Eine spezielle Angelschein-Variante erweist sich dem Landesanglerverband Thüringen zufolge als Erfolgsmodell. „Letztendlich war die Einführung des Vierteljahresfischereischeines in Summe eine positive Entscheidung der Politik“, sagte der Verbandsgeschäftsführer André Pleikies. Der Schein sei nicht nur ein hilfreiches Mittel, um Gästen das Angeln zu ermöglichen, sondern habe auch dazu beigetragen, Menschen den Einstieg in das Hobby zu erleichtern und die Mitgliederzahlen der Angelvereine zu verbessern. Zudem sei er eine gute Maßnahme, um die Fischwilderei einzudämmen. Der sogenannte Vierteljahresangelschein soll vor allem Touristen das legale Angeln an einigen Gewässern in Thüringen ermöglichen.
Eingeführt wurde der „Angelschein auf Zeit“, der ohne das Ablegen einer Prüfung für drei Monate zum Angeln berechtigt, 2010. Seitdem steigt die Nachfrage fast ungebrochen – laut Landwirtschaftsministerium von 135 ausgegebenen Scheinen im ersten Jahr auf 1.670 im vergangenen Jahr. Die bisherige Höchstmarke von fast 2.000 wurde 2020 erreicht, als aufgrund der Corona-Krise viele Urlauber in Deutschland blieben.
Kein überbordender Angel-Tourismus
Befürchtungen, dass die Gewässer von Gastanglern überrannt werden, sind unbegründet: Dem Landesanglerverband zufolge liegt der Anteil von Gastanglern etwa an der Saalekaskade und im Thüringer Gewässerverbund im Schnitt deutlich unter zehn Prozent. In dieser Hinsicht seien also keine Nachteile feststellbar. Vielmehr hätten viele Menschen auf diese Weise einen Zugang zum Angeln gefunden und später die 30 Ausbildungsstunden zur Fischereiprüfung sowie die Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass der Besitz eines Fischereischeines allein nicht zum Angeln berechtigt. Für jedes Gewässer muss zudem ein Erlaubnisschein vom Eigentümer des Gewässers eingeholt werden. So steht es also jedem Eigentümer frei, ob er Inhaber von Vierteljahresscheinen zulässt. Auch was die Fangmethoden angeht, sind geprüfte Fischer im Vorteil: Mit dem Vierteljahresschein dürfe nur mit einer Angel auf Friedfische geangelt werden, erläuterte Pleikies. Wer also Forellen oder Raubfische erbeuten oder – je nach den geltenden Regeln am Gewässer – auch mit mehreren Angeln ans Wasser will, muss die Prüfung ablegen.
Probleme mit Verstößen gegen Tierwohl oder Tierschutz im Zusammenhang mit dem Vierteljahresschein sind dem Landwirtschaftsministerium nicht bekannt. Die Vorgaben der mit dem Schein ausgegebenen Broschüre, die alle nötigen Informationen – von der Biologie bis zum richtigen Betäuben und Töten von Fischen – enthalte, würden in aller Regel beherzigt.