Namensrecht: Wenn der Name zur Belastung wird – Hohe Hürden für Änderung

So mancher wird wegen seines Namens verspottet oder diskriminiert – in solchen Fällen können Menschen eine Namensänderung beantragen. Genehmigt wird das nur im Einzelfall.

Nicht jeder ist mit seinem Namen glücklich – immer wieder kommt es vor, dass Menschen sich deshalb umbenennen wollen. Bei vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehen jedes Jahr Dutzende von Anträgen auf Namensänderungen ein, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. 

Aber nicht jedem Wunsch wird entsprochen, denn die Hürden für eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung sind hoch: Sie ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund möglich – bloßes Nichtgefallen reicht nicht aus. 

In Köln etwa haben im vergangenen Jahr knapp 400 Menschen eine behördliche Änderung ihres Vor- oder Nachnamens beantragt – etwa 250 davon mit Erfolg. Oft genannte Gründe seien seelisches Leiden durch den Namen, Diskriminierung bei ausländischen Familiennamen oder ein schwer auszusprechender oder zu schreibender Name, teilte eine Stadt-Sprecherin mit. In Bielefeld wurden im vergangenen Jahr 62 von 152 Anträgen positiv beschieden. In Münster gingen 63, in Essen 28 und in Dortmund 42 Anträge ein – jeweils gut zwei Drittel davon wurden bewilligt.

Mobbing als Grund 

„Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung soll eine Unzumutbarkeit im Einzelfall beseitigen und ist daher nur im Ausnahmefall zulässig“, heißt es bei der Stadt Düsseldorf. „Dies bedeutet, dass geklärt werden muss, ob das bürgerliche Recht die gewünschte Namensänderung ermöglicht.“ Nur wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen werden könne, komme eine Namensänderung in Betracht. 

In der Landeshauptstadt gehen nach Angaben eines Sprechers pro Jahr durchschnittlich knapp 130 Anträge ein, von denen etwas mehr als die Hälfte genehmigt werden. Die Gründe der Antragsteller seien vielfältig. Meist gehe es jedoch um durch psychische Probleme wie Mobbing – etwa, weil der Name Anlass zu Witzen biete. 

Mehrere hundert Euro Kosten

Manche Menschen wollten sich aufgrund schlimmer Kindheitserlebnisse von ihrer Herkunftsfamilie abgrenzen, schildert eine Sprecherin der Stadt Bonn. Pflegekinder wollten oft den Namen ihrer Pflegefamilie annehmen. Auch Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern fragten häufig nach einer Namensänderung.

In Bonn gebe es vor Beginn des Verfahrens auf Namensänderung ein ausführliches Beratungsgespräch, sagte die Sprecherin. Wenn sich dabei herausstelle, dass das Ansinnen keine Erfolgsaussichten habe, werde in der Regel auf einen Antrag verzichtet. Pro Jahr würden etwa 100 Anträge bewilligt.

Generell sind nach Auswertung der Kommunen mehr Änderungen von Familien- als von Vornamen gewünscht. Die Kosten für eine Namensänderung liegen – je nach Verwaltungsaufwand – zwischen 50 und 1200 Euro.