Die Schweiz ist für ihre horrenden Bußgelder bekannt – und immer wieder gut für einen neuen Rekord. Ein wohlhabender Drängler bekam das jetzt zu spüren.
Wer mit einem Fahrzeug durch die Schweiz fährt, sollte sich penibel an alle Regeln halten – denn die Eidgenossen verstehen absolut keinen Spaß, wenn es um Verstöße geht. Besonders bekannt ist die Schweiz für die horrenden Bußgelder bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Doch auch andere Vergehen können enorm ins Geld gehen.
Schweizer Medien, etwa „Nau.ch„, berichten, dass einem Millionär das Drängeln auf der Autobahn teuer zu stehen kommt – und sogar noch weitaus kostspieliger werden könnte. Der 58-Jährige soll demnach im März 2023 auf der A1 bei Kölliken im Kanton Aargau nachweislich zu dicht auf seinen Vordermann aufgefahren sein.
In der Schweiz sollte man einen „halben Tacho“ Abstand halten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den Mindestabstand bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 Stundenkilometern deutlich unterschritten zu haben. Die Videoaufnahme der Polizei soll sich dabei auf eine Strecke von 2,4 Kilometern erstrecken, den Abstand bezifferten die Beamten auf acht bis zwölf Meter – vorgeschrieben sind bei dieser Geschwindigkeit etwa 60 Meter, also „halber Tacho“.
Der Fahrer kassierte für diesen Verstoß zunächst einen Strafbefehl, gegen den er sich wehrte. In erster Instanz sprach ein Gericht ihn schuldig und verurteilte den Millionär zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken, also 98.500 Franken. Umgerechnet wären das rund 105.000 Euro. Die Summe ergibt sich aus den Einkünften des Mannes, die mit jährlich 1,7 Millionen Franken Nettoverdienst beziffert wurden. Ab einer bestimmten Schwere des Vergehens berechnet die Schweiz keine fixen Bußgelder mehr, sondern orientiert sich an den individuellen Einkünften.
Die bedingte Geldstrafe bewahrte den Mann aber von der sofortigen Zahlungsaufforderung – denn sie tritt nur in Kraft, wenn er innerhalb von zwei Jahren bei einem ähnlichen Vergehen erwischt wird. Als zusätzlichen „Denkzettel“ brummte ihm das Gericht allerdings eine unmittelbare Strafe von 15.000 Franken (etwa 16.000 Euro) auf.
Weniger Abstand wegen „Abstandswarner und Sportbremsen“
Der Mann legte Berufung ein und wies auf Formfehler der Beamten hin, die bei der Vernehmung vergessen hätten, ihn über seine Rechte aufzuklären. Zudem gab er an, dass er nicht damit hätte rechnen müssen, dass sein Vordermann plötzlich bremsen würde und sein Auto wegen Abstandswarner und Sportbremsen auch dann noch rechtzeitig zum Stillstand gekommen wäre.
Auch in zweiter Instanz scheiterte der Mann mit seiner Interpretation des Vorfalls: Das Gericht senkte zwar seine unmittelbare Strafe auf 10.000 Franken, bestätigte aber die bedingte Geldstrafe. Für die kommenden zwei Jahre drohen dem Mann also die genannten 98.500 Franken, sollte er erneut durch zu geringen Abstand auffällig werden.
Dem 58-Jährigen bleiben nun zwei Möglichkeiten: Entweder er akzeptiert die Strafe und zahlt das Bußgeld (ersatzweise wären auch sechs Tage Inhaftierung möglich) oder er muss vor das Schweizer Bundesgericht. Von der erstrittenen Reduzierung seines „Denkzettels“ profitiert er übrigens nicht: Die entstandenen Verfahrenskosten belaufen sich auf exakt 5000 Franken.