Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr stiegen die registrierten Fälle einer Gefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um mindestens zwei Prozent beziehungsweise 1400 Fälle auf insgesamt 63.700 Fälle, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte.
Allerdings fehlen Daten aus zahlreichen Jugendämtern. Schätzungen gehen von einem tatsächlichem Anstieg um bis zu acht Prozent beziehungsweise 5000 Fälle auf insgesamt 67.300 Fälle aus. Die betroffenen Kinder waren im Schnitt acht Jahre alt. In knapp drei Vierteln der Fälle ging die Gefährdung hauptsächlich von der eigenen Mutter oder dem eigenen Vater aus.
Der langfristige Anstieg der Zahl der erfassten Kindeswohlgefährdungen setzte sich damit weiter fort. Gründe dafür können der Statistikbehörde zufolge neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle auch eine höhere Sensibilität und Anzeigebereitschaft der Öffentlichkeit und Behörden beim Kinderschutz sein.
Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (39 Prozent) oder beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf. 13 Prozent der Kinder lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation.
Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 211.700 Hinweisen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach. Auch hier liegt die tatsächliche Zahl wegen der noch fehlenden Daten höher. In fast jedem dritten Fall (30 Prozent) bestätigte sich der Hinweis.
Die meisten Meldungen an die Jugendämter kamen von Polizei und Justiz (31 Prozent). Etwas seltener gab es Hinweise von Verwandten, Bekannten, aus der Nachbarschaft oder anonym (22 Prozent). Es folgen Hinweise aus der Kinder- und Jugend– oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und Meldungen aus den Schulen an die Jugendämter (zwölf Prozent). Etwa ein weiteres Zehntel der Hinweise stammten aus den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (zwei Prozent) oder ihren Eltern (sieben Prozent).