Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Titelmissbrauchs. Am Freitag wollte das Landgericht in Düsseldorf seinen Fall verhandeln.
Der Prozess gegen den AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck ist kurzfristig vertagt worden. Weil sich Beck im Ausland aufhalte, habe er nicht geladen werden können, teilte das Gericht mit. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest. Beck sollte sich am Düsseldorfer Landgericht in zweiter Instanz wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs verantworten. Der 59-Jährige wehrt sich in der Berufung gegen seine Verurteilung am Amtsgericht Neuss.
Das Amtsgericht Neuss hatte zuletzt eine Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro gegen ihn verhängt. Beck hatte sich laut Anklage im November 2018 bei einer AfD-Parteiveranstaltung in Magdeburg als „Professor“ vorgestellt, ohne einen Professorentitel zu besitzen.
Die Amtsrichterin hatte ihm „einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs“ attestiert. Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“ Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze. „Selbstverständlich bin ich nicht habilitiert“, hatte er gesagt.
Beck meint, er dürfe die Bezeichnung dennoch nutzen. Er sei seit vielen Jahren an der London-University als Hochschullehrer tätig. Dort wird er aber nur als sogenannter „Reader“ geführt. Das entspreche zwar einem Dozenten, sei allerdings nicht mit einem Professorentitel gleichzustellen, befand das Amtsgericht.