Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen einen Jugendlichen aus Frankfurt (Oder). Es geht um Terrorismus. Der Teenager sitzt weiter in Polizeigewahrsam, doch es bleiben Fragen offen.
Im Zusammenhang mit Terror-Ermittlungen bleibt ein 15-jähriger Jugendlicher aus Frankfurt (Oder) zur Gefahrenabwehr vorerst in Polizeigewahrsam. Das sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Brandenburg in Potsdam. Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsuchen lassen. Es werde gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung ermittelt, sagte eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe.
Nach dpa-Informationen soll der Jugendliche in Kontakt mit dem Hauptverdächtigen des vereitelten Terroranschlags auf die Wiener Taylor-Swift-Konzerte gestanden haben. Zuvor hatten „Bild“ und „B.Z.“ darüber berichtet. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe äußerte sich dazu nicht.
Die Sprecherin des Polizeipräsidiums Brandenburg sagte, die Voraussetzungen, um einen Haftbefehl gegen den 15-Jährigen zu beantragen, lägen bislang nicht vor. Deshalb habe das Landeskriminalamt zur Gefahrenabwehr entschieden, ihn in Gewahrsam zu nehmen und einem Amtsrichter vorzuführen, der die Maßnahme bestätigte. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist eine Ingewahrsamnahme für zwei Wochen möglich. Die Bundesanwaltschaft hat nach Angaben der Sprecherin keine Festnahme veranlasst.
Im August waren zwei mutmaßliche Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Österreich festgenommen worden. Einer von ihnen hatte nach Erkenntnissen der Polizei geplant, bei einem der Taylor-Swift-Konzerte inmitten von Fans vor dem Stadion einen Anschlag zu verüben.