Rund zwei Wochen vor der Landtagswahl stellen Regierungschef Woidke und die Kommunen einen Forderungskatalog auf. Sie eint ein Ziel in der Asyl- und Migrationspolitik.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und die Kommunen wollen als Konsequenz aus dem tödlichen Anschlag in Solingen die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer besser durchsetzen und ein Untertauchen möglichst verhindern. Alle Möglichkeiten müssten genutzt werden, um besonders Menschen abzuschieben, die sich nicht integrieren wollten, straffällig geworden seien und ein Risiko für Mitmenschen darstellten, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach einem Gipfel mit Vertretern von Landkreisen und Städten.
Ausreisepflichtige Ausländer, die untertauchten, sollen nach einer Elf-Punkte-Erklärung von Woidke und den Kommunen sofort zur Ermittlung des Aufenthalts oder zur Fahndung ausgeschrieben werden und verlieren ihren Anspruch auf Geldleistungen. Innenminister Michael Stübgen (CDU) nannte auch die Einrichtung von bis zu drei Ausreisezentren nach dem Modell von Schleswig-Holstein als Ziel.
„Diese Ausreisezentren haben dann auch die Möglichkeit, dass die Abwesenheit oder das Untertauchen von solch einem Ausländer binnen 24 Stunden spätestens erkannt wird“, sagte Stübgen. Damit seien solche Fälle wie in Solingen nicht möglich. Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nahm nicht an der Konferenz teil. Woidke kritisierte, sie habe sich geweigert.
Debatte nach Messerattacke in Solingen
Bei einem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag in Solingen hatte ein Mann auf einem Stadtfest im August drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein Syrer, sitzt in Untersuchungshaft. Nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums hatten Versäumnisse bei kommunalen Behörden und fehlende Flugmöglichkeiten eine rechtzeitige Abschiebung verhindert.
In der Erklärung von Woidke und den Kommunen wird an die Bundesregierung appelliert, die Dublin-Verordnung auszusetzen, um eine Entscheidungskontrolle an den Grenzen zu haben. Der Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Ein Kriterium ist der erste Einreisestaat.