In NRW gibt es aktuell zwar knapp 70 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen, doch noch ist kein einziger Club genehmigt. Bußgelder sollen vor allem dem Schutz Minderjähriger dienen.
In Nordrhein-Westfalen sind bisher 69 Anträge für einen gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau eingegangen – aber noch keine einzige Vereinigung hat eine Genehmigung erhalten. Das geht aus einer dpa-Umfrage unter den zuständigen fünf Bezirksregierungen hervor. Seit dem 1. Juli kann für einen angestrebten gemeinschaftlichen Anbau und eine Weitergabe von Cannabis eine Erlaubnis als Anbauvereinigung beantragt werden. Das hatte der Bund in seinem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr festgelegt.
In der Praxis zeigt sich nun: In den knapp zwei zurückliegenden Monaten seit der möglichen Antragstellung waren die dafür vorgelegten Unterlagen in NRW überwiegend unvollständig. Und die Prüfverfahren in den Verwaltungen erwiesen sich als arbeitsintensiv. In NRW ist die Aufgabe den Bezirksregierungen übertragen worden, die zusätzliches Personal eingestellt haben oder die neuen Stellen derzeit noch schaffen.
Wo im Land NRW gingen wie viele Anträge ein?
Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind bis zum 28. August 22 Anträge eingegangen. „Bisher hat die Bezirksregierung Düsseldorf noch keinen Antrag genehmigt“, sagte eine Sprecherin. In den meisten Fällen müssten die Antragstellenden nachbessern. „Die Prüfung der Anträge auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist sehr aufwendig“, betonte sie. Ohne eine Genehmigung darf eine Anbauvereinigung nicht starten.
Die Bezirksregierung Köln meldete aktuell 19 Anträge – allesamt unvollständig. Ein Sprecher wies auf viele Anforderungen hin, unter anderem werde eine Suchtpräventionsschulung vorausgesetzt. Für die Antragsteller sei das Ganze eine bürokratische Herausforderung, für die Verwaltung ein erheblicher Bearbeitungsaufwand. Die Bezirksregierung Münster verzeichnete bislang acht Anträge, von denen einem Sprecher zufolge „zur Zeit noch keiner genehmigt beziehungsweise beschieden ist“.
Die Bezirksregierung Arnsberg sprach von 13 Anträgen – auch hier gab es noch keine Genehmigung. Die Prüfung sei sehr komplex. Bei der Behörde in Detmold gingen zum Stand 28. August bislang sieben Anträge ein. Alle Anträge sind noch im laufenden Prüfverfahren, wie eine Sprecherin berichtete. Mit einer arbeitsintensiven Erlaubniserteilung sei es aber auch noch längst nicht getan. „Das Konsumcannabisgesetz sieht im Anschluss eine regelmäßige behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen vor.“
Viele Auflagen und Vorgaben für Clubs
Anbau-Clubs dürfen laut Bundesgesetz höchstens 500 Mitglieder haben, die erwachsen sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben müssen. Die Droge darf gemeinschaftlich angebaut und an die Vereinsmitglieder in begrenzten Mengen abgegeben – aber nicht verkauft – werden. Ein Konsum ist dort nicht erlaubt. Die Clubs müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Bußgelder sollen vor allem dem Schutz von Minderjährigen dienen
Seit Mai gelten in NRW eine Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung und ein Bußgeldkatalog. Die im Bundesgesetz festgelegten Besitzmengengrenzen, Konsumverbote und Werbeverbote sollten konsequent durchgesetzt werden, betont das Gesundheitsministerium auf seiner Homepage. Für Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien die Gemeinden zuständig. „Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen.“ So könne der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.