Nach Legalisierung: 24 Anträge von Cannabisclubs in Bayern

Seit dem 1. Juli dürfen spezielle Vereinigungen in Deutschland unter strengen Regeln Cannabis für Mitglieder anbauen – zumindest laut Gesetz. In Bayern lässt die erste Genehmigung auf sich warten.

Zwei Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Erlaubnis sind in Bayern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 24 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen gestellt worden. Bewilligt wurde aber noch keiner von ihnen, wie das LGL der Deutschen Presse-Agentur mitteilte: „Alle Anträge befinden sich noch in Prüfung, daher wurde noch keine Erlaubnis erteilt.“

Für eine Genehmigung müssten die Betreiber nach LGL-Angaben nachweisen, dass sie zu Beratung und Prävention ausreichend geschult worden seien. Entsprechende Schulungen in Bayern vom Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung seien aber erst ab September geplant. 

Warten auf ein Mustercurriculum

Zwar könnten sich Betreiber der auch als „Cannabis Social Clubs“ bekannten Anbauvereinigungen ebenso anderswo schulen lassen. Dann müssen sie laut LGL aber eine von der vom jeweiligen Bundesland anerkannten Institution „signierte detaillierte Beschreibung der Schulungsinhalte vorlegen“. Das LGL prüfe dann „eine mögliche Anerkennung der Qualifikation“. Zum Abgleich solle ein Mustercurriculum des Bundesgesundheitsministeriums dienen, das die Länder aber wohl erst im August bekommen werden.

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte vor der Legalisierung der Anbauvereinigungen zum 1. Juli mehrfach angekündigt, die Regeln entsprechend der Maxime der CSU-geführten Staatsregierung maximal restriktiv auszulegen und zu kontrollieren. Dazu wird eine eigene zentrale Einheit beim LGL aufgebaut.

Mindestens vier Kontrollen im Jahr geplant

Das Erlaubnisverfahren in Bayern sei „auf Prävention ausgerichtet“, hatte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) im Vorfeld betont. Zum Prozess gehörten dabei „auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen“. Zudem wird jede Anbauvereinigung laut Ministerium einmal pro Quartal vor Ort kontrolliert, bei Bedarf auch häufiger.