Nach den Lockerungen im Umgang mit Cannabis haben erste Gemeinschaften in Brandenburg Anträge für den Anbau eingereicht. Bis darüber entschieden wird, könnte es noch etwas dauern.
In Brandenburg sind bislang nur wenige Anträge für die Erlaubnis einer Cannabis-Anbauvereinigung eingegangen. Bisher seien „zehn Anträge auf Erlaubniserteilung zum gemeinschaftlichen Cannabisanbau“ beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz eingegangen, sagte ein Sprecher des Brandenburger Verbraucherministeriums auf Anfrage. Ab dem 1. Juli konnten demnach die Anträge gestellt werden.
„Bisher wurde kein Antrag bewilligt oder abgelehnt“, führte der Sprecher aus. Allerdings müsste die Behörde „innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden“. Somit wären die ersten Entscheidungen spätestens im Oktober zu erwarten. Es bestehe derzeit ein hoher Beratungsbedarf, der auch durch das Landesamt für Verbraucherschutz erfolge, betonte der Ministeriumssprecher.
Generell befinde sich noch vieles in der Findungsphase. Im Gesundheitsministerium wird gerade ein Bußgeldkatalog zum Cannabisgesetz entwickelt. „Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen“, sagte der Ministeriumssprecher. Man schaue allerdings, welche Bußgeldkataloge bereits durch andere Bundesländer erlassen worden seien und was man sich davon abschauen könnte.
Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.