Er wurde zu langjähriger Haft verurteilt, weil er versucht haben soll, seine Frau in Pforzheim zu töten. Dagegen zog der Angeklagte vor den BGH. Und bekam Recht: Es gab ein Übersetzungsproblem.
Das Landgericht Karlsruhe muss sich erneut mit dem versuchten Mord an einer Ehefrau in Pforzheim befassen. Der neue Prozess beginnt am Freitag (9.00). Das Gericht hatte im März 2023 den Mann des Opfers zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass er im Juni 2022 die Mutter der vier gemeinsamen Kinder vom Balkon ihrer Wohnung im vierten Stock gestoßen hat. Nachdem die Frau auf den Balkon des darunter liegenden Stockwerk gefallen war, soll er sie weiterhin in Tötungsabsicht geschlagen und gewürgt haben. Als Motiv nahm die Staatsanwaltschaft die Trennung des Opfers vom Ehemann an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im März dieses Jahres auf Rüge des Angeklagten auf: Seine Verfahrensrechte seien verletzt, weil die Anklageschrift nicht ins Türkische übersetzt wurde. Der des Deutschen nur rudimentär mächtige Angeklagte hatte zwar angeführt, dass er Kurdisch besser spreche als Türkisch. Geschriebene Texte könne er aber nur auf Türkisch verstehen.
Bis Ende September sind laut Gericht sieben Verhandlungstage angesetzt. Es sind 20 Zeugen und 2 Sachverständige geladen.