Finanzen: Robra: Ablösung der Staatsleistungen nicht bezahlbar

Die Zahl der Kirchenmitglieder schrumpft. Die Kirchen bekommen vor historischem Hintergrund weiter Millionen vom Staat. Pläne der Berliner Ampel auszusteigen, kommen in Sachsen-Anhalt nicht gut an.

Die Pläne der Bundesregierung zur langfristigen Abschaffung von Staatsleistungen an die Kirchen stößt in Sachsen-Anhalt auf Ablehnung. „Wir haben aktuell nicht das geringste Interesse an einer Ablösung der Staatsleistungen“, sagte Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Die Länder können eine solche Ablöse bei ihrer derzeitigen Haushaltslage und dem bestehenden Schuldenverbot nicht leisten.“ Eine Regelung zum jetzigen Zeitpunkt sei auch nicht nötig. „Der Auftrag zur Ablösung besteht, aber er ist gewiss nicht dringlich.“

Kürzlich hatte die Ampel-Koalition angekündigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl die Bundesländer das Projekt ablehnen. Die Reform könnte so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen müsse, hieß es. 

Die Kirchen in Deutschland bekommen die Staatsleistungen für die Enteignung deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisierung. Außer Hamburg und Bremen zahlen deshalb alle Bundesländer eine jährliche Summe an die katholische und die evangelische Kirche. Zuletzt waren es bundesweit insgesamt rund 550 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch zahlen auch diejenigen Steuerzahler für Glaubensgemeinschaften, die damit gar nichts zu tun haben – und das werden Jahr für Jahr mehr.

Die Kirchen in Sachsen-Anhalt sind dem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ zufolge offen für eine Ablösung. Der Beauftragte für die Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, sagte der Zeitung: „Es müsste eine Summe sein, für die wir auf dem Kapitalmarkt Erträge in Höhe der Staatsleistungen erzielen. Bei einem Zinsfuß von vier Prozent wäre das 25-fache der Staatsleistungen realistisch.“ Damit würde sich die Ablösesumme für Sachsen-Anhalt auf 1,1 Milliarden Euro belaufen. Eine Übertragung von Grund und Boden käme aus Steinhäusers Sicht auch infrage.