Ein Interview, in dem sich der Ex-Fußball-Nationalspieler abfällig über seine Ex-Freundin äußert, beschäftigt seit langem die Justiz. Nun gibt es ein weiteres Urteil.
Im Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview bleibt es bei nur einer Aussage, die er nicht wiederholen darf. Die Mutter der 2021 gestorbenen Ex-Freundin wollte in einem Berufungsprozess erreichen, dass Boateng für fünf weitere Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Berliner Kammergericht in seinem Urteil ab, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.