Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Mittwoch mit einem aufsehenerregenden Rechtsstreit aus der Pandemiezeit befasst. Er verhandelte vor zahlreichen Zuschauern über den Fall eines Familienrichters aus dem thüringischen Weimar, Christian D., der im April 2021 an zwei Schulen die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen gekippt hatte. Ein Urteil soll Ende November fallen. (Az. 2 StR 54/24)
Die Entscheidung des Familienrichters, die er mit dem Kindeswohl begründet hatte, war schon nach kurzer Zeit wieder aufgehoben worden. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht in Jena als auch der BGH stellten damals klar, dass Familiengerichte in diesen Fällen gar nicht zuständig sind. Richter D. erwartete außerdem ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn im August 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Es stellte fest, dass D., der auch an Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen teilnahm, schon im Februar 2021 beschlossen habe, eine solche Entscheidung gegen die Maßnahmen an Schulen zu treffen. Er habe im Vorfeld beispielsweise Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Maßnahmen aufgefallen waren.
Aktiv habe er darauf hingewirkt, dieses Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem durch Gespräche mit Eltern oder die Beschaffung von Gutachten habe er zudem dafür gesorgt, dass er mit dem von ihm gewünschten Ergebnis entscheiden konnte. D. habe die gerichtliche Neutralität verletzt, sein Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht, erklärte das Landgericht.
Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft an den BGH, um es höchstrichterlich überprüfen zu lassen. Am Mittwoch kam auch D. selbst zur Verhandlung. Er sagte: „Ich wollte nie das Recht verletzen, und ich habe auch kein Recht verletzt.“
Seine Verteidiger argumentierten mit dem Wächteramt, welches der Staat für das Kindeswohl inne habe. D. habe eine Entscheidung getroffen, die auf Tatsachen basiere. Er solle freigesprochen werden.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierte dagegen für die Anklage, dass das Landgericht Rechtsfehler zugunsten des Familienrichters begangen habe. So habe es etwa eine Aussage fälschlicherweise zu seinen Gunsten als Teilgeständnis gewertet. Außerdem sei die Verletzung der Zuständigkeit in dem Urteil nicht erwähnt worden. Der Fall müsse in Erfurt noch einmal aufgerollt werden, forderte er.
Nach mehreren Zwischenrufen von Zuschauerinnen verwies die Vorsitzende Richterin Eva Menges darauf, dass es für D. um sehr viel geht. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr hätte in der Tat erhebliche Folgen für ihn – dann wäre das Richterverhältnis automatisch beendet. Der BGH will seine Entscheidung am 20. November verkünden.