Seit dem 1. April sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Jetzt steht fest, welche Bußgelder bei Verstößen drohen.
In Sachsen-Anhalt ist ein Bußgeldkatalog für Cannabis-Verstöße in Kraft getreten. Ein Schwerpunkt liege auf der konsequenten Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt. „Um länderübergreifend ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, hat sich das Gesundheitsministerium bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt“, erklärte die Sprecherin weiter.
Der Bußgeldkatalog war bereits am 22. Juli im Ministerialblatt veröffentlicht worden und gilt seither. Wer genau die Delikte ahndet, ist bislang aber nicht geklärt. Das Kabinett müsse noch darüber entscheiden, sagte die Ministeriumssprecherin.