Wer Arzt werden will, muss im Studium ein Praktisches Jahr absolvieren. Ob es dafür Geld gibt, hängt vom Krankenhaus ab. Bayern will das jetzt vereinheitlichen.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) schließt sich der Forderung des Hartmannbundes nach einer einheitlichen und besseren Vergütung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) an. Die Vergütung ist derzeit in Deutschland völlig uneinheitlich geregelt. In manchen Lehrkrankenhäusern erhalten die Studierenden gar kein Geld. In anderen gibt es mehrere Hundert Euro pro Monat, dazu teilweise Vergünstigungen wie kostenlose oder verbilligte Verpflegung und freie Unterkunft.
„Wir brauchen eine faire Regelung für die Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr“, sagte Blume. Das PJ sei keine Kür, sondern eine praktische Vollzeit-Ausbildung, parallel zur Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen. „Es kann nicht sein, dass sich die Studierenden in dieser intensiven Phase auch noch den Lebensunterhalt mit Nebenjobs verdienen müssen“, betonte der Minister.
Einheitliche Regelung
Die Aufwandsentschädigung müsse auf Bundesebene in der Neufassung der Approbationsordnung gesetzlich geregelt werden. Eine einheitliche Regelung bei der Aufwandsentschädigung gewährleiste, dass sich die Studierenden im PJ voll auf ihre Ausbildung konzentrieren könnten, ohne die Wahl ihrer Stelle von der Höhe der Bezahlung abhängig machen zu müssen. Sie dürfe aber nicht zulasten der Länder gehen.
Blume hatte im Kampf gegen den Ärztemangel erst vor wenigen Tagen angekündigt, die Zahl der Plätze für Studienanfänger im Fach Medizin vom Wintersemester 2024/25 an zu erhöhen. Mit 2.155 Startplätzen stelle der Freistaat mehr Möglichkeiten für angehende Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung als jemals zuvor. Aktuell studiert den Angaben zufolge bereits fast jeder fünfte Studierende aller Medizin-Erstsemester in ganz Deutschland an einer bayerischen Universität. Ein Studienplatz kostet den Staat derzeit rund 275.000 Euro.