Mit finanzieller Hilfe des Bundes sollen die Länder Qualität und Teilhabe in den Kitas verbessern. Seit zwei Jahren profitiert Sachsen-Anhalt davon – und will es weiter tun.
Sachsen-Anhalt will auch im kommenden Jahr mit Bundesmitteln die Qualität und Teilhabe in den Kitas verbessern. Der entsprechende Vertrag zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes solle verlängert werden, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nach der Kabinetts-Sitzung in Magdeburg. Der aktuelle Vertrag läuft Ende des Jahres aus.
Mithilfe des Bundes könne Sachsen-Anhalt weiter in die pädagogische Arbeit und die Fachkräftegewinnung investieren. Es sollen jährlich etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Mit dem Geld werde nicht pauschal der Betreuungsschlüssel verbessert, sagte die Ministerin. Die Geburtenzahlen entwickelten sich regional sehr unterschiedlich. Vielmehr seien gezielte Maßnahmen geplant.
So werden 150 Tageskräfte zu 100 Prozent gefördert – die Jugendämter sollen entscheiden, wie sie eingesetzt werden. Zudem sollen die derzeit 240 geförderten Sprachfachkräfte weiter arbeiten können. Damit könne die Übergangsphase von der Kita in die Grundschule verbessert werden.
Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher
Außerdem sollen mehr Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den Erzieherberuf gewonnen werden. Wer eine Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten absolviert, soll auch weiterhin kein Schulgeld zahlen müssen. Auch ein Teil der Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern werde im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes mitfinanziert, sagte Grimm-Benne.
Das Kita-Qualitätsgesetz war zum Januar 2023 auf das Gute-Kita-Gesetz gefolgt. Damit unterstützt der Bund die Länder bis Ende des Jahres mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Ab 2025 soll es fortgeführt werden, laut dem Gesetzentwurf beteiligt sich der Bund für 2025 und 2026 mit etwa vier Milliarden Euro.