Mehr als sieben Jahre nach Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg beantragt die Staatsanwaltschaft Geldstrafen – und erklärt sie teils schon für erledigt.
Im Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei am Rande des G20-Gipfels in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Geldstrafen gefordert. Sie seien des gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs schuldig, hieß es nach siebenmonatiger Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg im Plädoyer der Anklagevertretung.
Die Angeklagten sollen sich 2017 an einem Aufmarsch von 150 bis 200 Gipfelgegnern beteiligt haben. Aus der Menge seien Polizisten mit Steinen beworfen worden, hieß es in der Anklage. Teilnehmer des Aufmarsches hätten Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein Firmengebäude und zwei Autos beschädigt. Die Polizei hatte den Marsch der einheitlich schwarz Gekleideten in der Straße Rondenbarg im Stadtteil Bahrenfeld gestoppt
Teil der Geldstrafe soll als vollstreckt gelten
Für einen 29-Jährigen beantragte die Staatsanwaltschaft 150 Tagessätze zu je 15 Euro, für eine 35-Jährige 150 Tagessätze zu je 40 Euro. Jeweils 60 Tagessätze sollen wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. Die Verteidiger sollen ihre Plädoyers an diesem Dienstag halten, die Urteilsverkündung ist für Dienstag kommender Woche (3. September) geplant.
Zu Prozessbeginn im Januar hatte die Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren einzustellen, sofern sich die ursprünglich fünf Angeklagten von Gewalt distanzierten und eine symbolische Geldauflage akzeptierten.