Demonstrationen: Wenige Verurteilungen nach Krawallen am Reichstagsgebäude

Proteste gegen Corona-Maßnahmen haben für Schlagzeilen gesorgt. Der Sturm auf die Treppe des Reichstagsgebäudes, Gewalt zwischen Demonstranten und Polizisten. Die Justiz hat lange damit zu tun.

Rund vier Jahre nach Krawallen am Reichstagsgebäude in Berlin sind elf Beteiligte zu Geldstrafen verurteilt worden. In zehn Fällen ist die Verurteilung wegen Vorwürfen wie Landfriedensbruch oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen inzwischen auch rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Ein Großteil der insgesamt 320 Verfahren, die die Polizei eingeleitet hat, blieb demnach jedoch ungeklärt. Lediglich in 81 Fällen konnten Beschuldigte identifiziert werden. Davon wurden mehr als 60 Verfahren eingestellt, weil etwa Beweise nicht ausreichten. In anderen Fällen wurden Verfahren mit anderen Vorgängen bei der Strafverfolgungsbehörde gegen Betroffene verbunden. Ein Verfahren in Berlin ist noch offen, so der Sprecher. 

Demonstranten durchbrechen Polizeiabsperrung 

Am 29. August 2020 hatten Zehntausende Menschen im Berliner Regierungsviertel gegen die Corona-Gesetze protestiert. Unter ihnen waren auch Rechtsextremisten, sogenannte Reichsbürger und Verschwörungsideologen. Einige Hundert Demonstranten durchbrachen am Reichstagsgebäude eine Polizeiabsperrung und liefen grölend mit Fahnen die Treppe hoch. Dort standen nur wenige Polizisten, die die Menschen aber aufhielten. 

Etwa zweieinhalb Monate nach dem Vorfall kam es am 18. November 2020 zu Gewaltausbrüchen und massiven Angriffen auf Polizisten im Regierungsviertel. Rund 9000 Menschen hatten sich damals zum Protest gegen die Corona-Politik versammelt, während der Bundestag über die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Pandemie beriet.

Insgesamt rund 320 Verfahren eingeleitet

Zu beiden Komplexen gab es umfangreiche Ermittlungen der Polizei, die letztlich in den insgesamt 320 Verfahren mündeten. Angaben dazu, in wie vielen Fällen es dabei um den häufig als „Sturm auf den Reichstag“ bezeichneten Vorfall geht, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht machen. 

Nach den Angaben, die dem Sprecher vorliegen, wurden bei den Verurteilungen Geldstrafen verhängt zwischen 1.000 und 4.500 Euro bei Tagessätzen zwischen 50 bis 120. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens und ist maßgeblich für die Zahl der Tage, die jemand ins Gefängnis muss, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlt. Für die Berechnung der Geldstrafe ist zudem das Einkommen des Betroffenen ausschlaggebend.