Drei der wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden verurteilten Täter kamen im Zuge eines Deals zunächst frei. Zwei wurden nun aufgefordert, ihre Reststrafe zu verbüßen.
Zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe verurteilte Täter sollten bis zum 19. August ihre Rest-Haftstrafe antreten – einer der beiden ist nun wieder im Gefängnis. Der 28-Jährige habe sich gestellt, sagte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte und ein 30-Jähriger stellten den Angaben zufolge mit Ablauf der Frist zum Haftantritt am vergangenen Montag jeweils Antrag auf Aufschub der Vollstreckung. Die Anträge wurden abgelehnt.
Für den jüngeren der beiden Männer aus dem Berliner Remmo-Clan beantragte dessen Anwalt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch ausstehe. Der 28-Jährige und der 30-Jährige sowie ein weiterer verurteilter junger Mann aus dem Berliner Remmo-Clan waren mit der Urteilsverkündung im Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden – bis zur nun anstehenden Verbüßung ihrer Reststrafe.
Der 28-Jährige und der 30-Jährige hatten im Juli je eine Ladung zum Haftantritt bis zum 19. August bekommen. Sie sollen in Berlin in den offenen Vollzug. Die beiden Männer waren zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie saßen bisher 911 Tage in Untersuchungshaft, die angerechnet werden.
Juwelendiebe erbeuten einzigartigen historischen Schmuck
Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.
Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden im Zuge einer Verständigung, die die Rückgabe eines Großteils der Beute beinhaltete.
Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin der Mitangeklagten, gab es einen Freispruch.