Gebührenpflicht: Hessen erwirkt Änderung von Rundfunkgebühren-Schreiben

Ein Schreiben des Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Vereine hatte in Hessen Kritik ausgelöst, ein Ministerium schritt ein. Nun soll es Anpassungen in dem Papier geben.

Nach Kritik aus Hessen will der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Anschreiben an Vereine nachbessern. Zuvor war das hessische Ministerium für Entbürokratisierung gemeinsam mit dem Landessportbund gegen das Papier vorgegangen. In dem Schreiben werde verschwiegen, dass gemeinnützige Vereine mit Ehrenamtlern von Rundfunkgebühren befreit seien, so der Vorwurf. 

Das Schreiben sei so formuliert, dass die Empfänger davon ausgehen müssten, zahlungspflichtig zu sein. „Da sollen gemeinnützige Vereine zu Zahlungen verleitet werden, die sie gar nicht leisten müssten“, kritisierte Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU). „Das hat schon was von einem Enkeltrick.“

Ein Sprecher des Beitragsservices teilte mit, das Schreiben werde im Laufe des kommenden Monats angepasst. Die Informationen seien bereits jetzt auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de einsehbar.

Der Beitragsservice ist eine Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio, er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über das Schreiben berichtet.

Minister: Hat etwas von „Enkeltrick“

„Was die GEZ hier gemacht hat, ging zulasten der gemeinnützigen Vereine. Wer sich engagiert und etwas Gutes für die Gesellschaft macht, der soll vom Staat unterstützt und nicht in die Irre geführt werden“, sagte Pentz. „Viele Vereine haben nur kleine Vereinsheime, Sporthallen oder Geschäftsstellen. Solange da nur Ehrenamtliche arbeiten, sind solche Einrichtungen von der Gebührenpflicht befreit.“

Das Land habe erreicht, dass das Schreiben nun geändert werde, sagte der Minister und verwies auf den Bürokratie-Melder des Landes. „Da kann man nicht nur überflüssige Regelungen melden, sondern auch genau solche Sachverhalte.“ Das habe der Landessportbund Hessen in dem aktuellen Fall getan. Der Landessportbund vertritt in Hessen 7.400 Sportvereine.