Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, leidet oft bis heute unter den Folgen. Deshalb erhalten die Betroffenen eine staatliche Unterstützung. In Sachsen ist die Zahl der Anträge stark gestiegen.
In diesem Jahr haben bislang 22 ehemals politisch Verfolgte aus der früheren sowjetischen Besatzungszone und der DDR eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Freistaates Sachsen erhalten. Insgesamt lagen der Landesbeauftragten 57 Anträge vor und damit deutlich mehr als im vergangenen Jahr, wie Landtagspräsident Matthias Rößler mitteilte. Nur vier Anträge mussten wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden. Da für die Härtefälle jährlich nur 100.000 Euro zur Verfügung stehen, musste die Mehrzahl der Anträge (31) in die nächste Förderphase 2025 geschoben werden.
Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, forderte eine Aufstockung der Mittel. „Die mit dem Fonds beabsichtigte Linderung akuter Notlagen ist so nicht umsetzbar. Auch deshalb ist der bundesweite Härtefallfonds wichtig.“
Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen, die sich aufgrund von politischer Verfolgung in der DDR heute in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Die Betroffenen werden auf unbürokratische Weise mit einer sachbezogenen Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro unterstützt.
Antragsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.