Ob heimliche Videoaufnahmen von der Nachbarin im Bad, Sicherheitslücken im IT-System oder unerlaubt gespeicherte Personendaten: Datenschutzverstöße sind vielfältig. Und es drohen Bußgelder.
Die Zahl der vom Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren hat in diesem Jahr deutlich zugenommen. Von Januar bis Juli seien in 14 solcher Verfahren bereits 130.000 Euro Bußgelder verhängt worden, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs mit. Im gesamten Vorjahr seien nur acht Verfahren abgeschlossen worden, 2022 insgesamt 15.
Die Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung richteten sich demnach in diesem Jahr gegen Privatpersonen, Unternehmen und Behördenmitarbeiter. Dabei sei es unter anderem um die „Nichteinhaltung von Löschpflichten, technische Sicherheitslücken bei Kundenservice-Systemen, verspätete Auskünfte eines Inkassounternehmens oder heimliche Badezimmeraufnahmen im privaten Kontext“ gegangen, teilte Fuchs mit.
Bußgeld wegen heimlicher Videoaufnahmen von Nachbarin im Bad
Im letzteren Fall hatte ein Mann den Angaben zufolge ein Video von seiner Nachbarin gemacht, als diese sich in ihrem Badezimmer aufhielt. Zudem seien gegen zwei Angehörige der Polizei Bußgelder verhängt worden, weil sie für private Zwecke dienstliche Datenbankabfragen durchgeführt hätten.
16.000 Euro Bußgeld musste demnach ein Hotel zahlen, weil dort ohne rechtliche Grundlage von Gästen Personalausweisdaten erhoben und gespeichert worden seien. Wegen der Verletzung von Löschpflichten und Sicherheitslücken im IT-System wurden laut Fuchs für ein Werbeunternehmen 11.500 Euro fällig. Satte 32.000 Euro Bußgeld seien gegen ein Logistikunternehmen wegen der fehlerhaften Entsorgung von Zustellerlisten verhängt worden.