Die Wetterkapriolen machen Winzerinnen und Winzern zu schaffen. Erste Betriebe in Baden beginnen nun mit der Traubenernte. Bald wird Federweißer ausgeschenkt.
In den Weinbergen südlich von Freiburg hat die diesjährige Lese begonnen. Auf dem Weingut Wolfgang und Andreas Löffler in Staufen im Breisgau (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) sammelten Helferinnen und Helfer Trauben der frühen Rebsorte Solaris. Sie werden zum Federweißen verarbeitet, einem teilweise gegorenen Traubenmost. Dieser kommt rasch in den Handel und regionale Wirtschaften.
Geerntet würden die Trauben für sogenannten Neuen Süßen, wie Wolfgang Löffler sagte. Wenn dieser anfängt zu gären, werde er zu Federweißer mit ein bisschen mehr Alkohol. Dafür müsse er in der Wärme stehenbleiben, bei 20 Grad sei die Hefe am aktivsten, erklärte der Experte. Verbraucher könnten entscheiden, wie süß sie ihn trinken wollten.
Nach einer Kostprobe zeigte Löffler sich „sehr zufrieden“. Mit einem Mostgewicht von 95 Graf Oechsle sei die Ernte sogar etwas zu gut für Neuen Süßen. Das entspreche mehr als 200 Gramm Zucker je Liter. „Wenn das vergären würde, hätten wir sehr viel Alkohol“, erklärte er. Bei einer Spätlese ergäbe das einen Alkoholgehalt von 13 bis 14 Volumenprozent.
Nach Einschätzung des Badischen Weinbauverbands ist das Weingut im Breisgau eines der ersten in dem großen Anbaugebiet, die mit der Traubenernte starten. Die Hauptlese werde dann voraussichtlich Anfang September anlaufen, sagte Verbandsgeschäftsführer Holger Klein auf Anfrage.
Feuchte führt zu Pilzbefall
Der Regen sei gut für das Wachstum der Reben gewesen, sagte Klein. Die Wetterkapriolen machen Winzerinnen und Winzern aber gebietsweise auch zu schaffen, ein Thema ist der Pilzbefall. Falscher und Echter Mehltau sowie Grauschimmelfäule gelten als die größten Schädlinge der Reben.
Damit im Herbst gesunde Trauben gelesen werden können, werden die Reben im konventionellen Weinbau mehrmals mit Pflanzenschutzmitteln eingesprüht. Deutlich weniger Pflanzenschutz brauchen neue pilzwiderstandsfähige Rebsorten, kurz Piwi-Rebsorten genannt.
Weingesetz regelt, was ein Wein ist
Weingesetzlich ist Federweißer kein Wein, sondern „teilweise gegorener Traubenmost“. Im Weingesetz stehen unter anderem Regeln zu Destillation und Kontrollen sowie zur Anerkennung der etwa für Qualitätswein und Prädikatswein geeigneten Rebflächen.
Bezogen auf die Rebfläche liegen die separaten Anbaugebiete Baden und Württemberg in Deutschland auf Platz drei und vier. Größer sind die Gebiete Rheinhessen und Pfalz.