Knapp ein Jahr lang wird ein Abschnitt der Weißenburger Straße zu einer temporären Fußgängerzone. Mehrere Anlieger gehen gerichtlich dagegen vor – zunächst ohne Erfolg.
Vier Anlieger sind mit ihrem Eilantrag gegen die testweise Fußgängerzone in einem Münchner Stadtteil vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht München habe den Antrag gegen die Umgestaltung der Weißenburger Straße am Montag abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Wie die Stadt mitteilte, bleibt die Fußgängerzone daher bestehen und die einjährige Testphase läuft weiter.
Voraussichtlich werde die Klage laut Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren erfolglos bleiben. Die Kammer argumentierte, dass das öffentliche Wohl die Interessen der Antragsteller überwiege. Die Anlieger hätten vor allem künftige Lärmbelastung und infolge von fehlenden Parkplätzen die Existenzgefährdung von Geschäften und Praxen angeführt.
Vor- und Nachteile „im Realversuch“ ermitteln
Insbesondere die zeitliche Befristung und der Versuchscharakter der Fußgängerzone spielten in der Argumentation des Gerichts eine wichtige Rolle. Die Vor- und Nachteile seien laut Kammer „im Realversuch“ und nicht alleine durch Gutachten zu ermitteln.
Eine Terminierung dieses Hauptverfahrens sei noch nicht absehbar, teilte der Gerichtssprecher mit. Die Antragsteller hätten zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.
Zuvor hatte die Stadt wegen des Eilantrags den ursprünglich vorgezogenen Start der temporären Fußgängerzone von Ende Juli auf den 12. August verschoben.