Seit viereinhalb Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Doch in Berlin wurden Anbauvereine von Politik und Behörden bisher ausgebremst. Das soll sich nun ändern.
Nach monatelanger Hängepartie ist nun klar, welche Behörde in Berlin für die Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung zuständig ist: Laut Senatskanzlei entscheidet künftig das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) über die Genehmigung von Vereinigungen, die Gras anbauen wollen. Darauf hätten sich die Senatskanzlei und die beteiligten Senatsverwaltungen verständigt, sagte Senatssprecherin Christine Richter der Deutschen Presse-Agentur. „Die dafür erforderlichen Ressourcen werden dem Lageso nach Analyse des Erfüllungsaufwands zugeschrieben.“
Nach Angaben Richters ist als Grundlage zunächst eine Rechtsverordnung der Senatsgesundheitsverwaltung geplant. Der Berliner Senat werde voraussichtlich bei seiner Sitzung am 3. September darüber beraten. „Parallel wird angestrebt, eine entsprechende Anpassung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes im Rahmen eines laufenden Verfahrens vorzunehmen“, so Richter. Derartige Gesetzesänderungen muss das Abgeordnetenhaus beschließen.
Cannabis-Teillegalisierung gilt bereits seit 1. April
Seit 1. April sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Seit dem 1. Juli können Cannabis-Clubs Anträge auf Genehmigung stellen – in Berlin erhielten sie allerdings darauf bisher keine Antwort.
Denn bis jetzt – viereinhalb Monate nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes – war offen, wer in der Stadt über die Anträge entscheiden soll. Monatelang wurde auf allen möglichen Ebenen diskutiert, ob die Bezirke hier gefragt sind oder die Landesebene. Folge: Cannabis-Vereine stellten zwar Anträge, vornehmlich bei den Bezirken. Diese wurden aber vorläufig nicht bearbeitet. Denn nach Angaben einer Sprecherin des Bezirksamts Pankow hatten sich die Leitungen der bezirklichen Ordnungsämter geeinigt, Anträge zwar entgegenzunehmen, sie aber dann „mangels hinreichender Zuständigkeitsregelung zunächst ruhend zu stellen“.