Getöteter Arzt: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes

Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Arztes in der Eifel neigt sich dem Ende zu. Die Vorwürfe der Anklage haben sich laut Staatsanwaltschaft bestätigt. Die Verteidiger sehen das zum Teil anders.

Im Prozess um einen getöteten Arzt aus der Eifel hat die Staatsanwaltschaft für die beiden jungen Angeklagten Jugendstrafen wegen Mordes verlangt. Der 18-Jährige solle eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren bekommen, der 17-Jährige von sechseinhalb Jahren, forderte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Montag vor dem Landgericht Trier. Beide hätten den Arzt Ende 2022 im Wohnhaus in Gerolstein heimtückisch getötet. Zur Tatzeit waren beide Angeklagten 16 Jahre alt. 

Bei der mitangeklagten früheren Lebensgefährtin des Opfers plädierte der Oberstaatsanwalt auf sieben Jahre und sechs Monate wegen mittäterschaftlichen Totschlags. Die Frau (36) ist die Mutter des 18-Jährigen, der 17-Jährige ist dessen Halbbruder. 

Im Prozess habe sich die Anklage aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt, sagte Samel. Die drei Angeklagten hätten sich des „unliebsamen“ Mannes entledigen wollen, der seit längerem übermäßig Alkohol getrunken habe und dann immer wieder aggressiv geworden sei. Es sei dann zu Beleidigungen und auch zu körperlichen Übergriffen gekommen.

Grundsätzlich verabredete Tat spontan umgesetzt

Nach einem erneuten Streit am Tatabend habe der 18-Jährige entschieden, eine zuvor grundsätzlich verabredete Tat spontan umzusetzen, sagte Samel. Er habe sich mit einem Baseballschläger „bewaffnet“ und seinen Halbbruder mit einem Schraubenschlüssel ausgestattet. Dann hätten beiden in einer Abstellkammer auf das Opfer gewartet und es von hinten attackiert. Der 17-Jährige habe auf Anweisung des 18-Jährigen den Kabelbinder in einer Schlinge um den Hals des Arztes gelegt und zugezogen.

Die Angeklagte sei nach Beginn der Tat ins Obergeschoss ins Schlafzimmer der drei gemeinsamen kleinen Kinder gegangen, die sie mit dem Arzt hatte. Sie wollte die Kinder abschirmen, aber auch dafür sorgen, dass die „Tat ungestört vorangehen kann“, sagte Samel. An der Gewalttat habe sie sich nicht beteiligt. Bei der grundsätzlichen Absprache, den Mann „wegzuschaffen“, habe sie aber ebenso mitgewirkt wie bei Beseitigung der Leiche und der Brandstiftung an dem Auto, mit dem der Tote transportiert worden war. 

Dunkle Seite des Todesopfers 

Der Arzt hatte laut Oberstaatsanwalt Samel zwei Gesichter. Auf seiner Arbeitsstelle im Krankenhaus in Daun galt er bei Kollegen und Patienten als „allseits beliebter, fachkompetenter Arzt“. Man habe keine Anhaltspunkte für ein Alkoholproblem gehabt, hätten Zeugen berichtet. Ganz anders habe es aber im privaten Umfeld ausgehen: Da sei er als psychisch instabil beschrieben worden, der nach Alkoholkonsum beleidigte, angriff, drohte. „Diese dunkle Seite war das Motiv für die Angeklagten.“ Viermal war der Orthopäde deswegen zu Geldstrafen verurteilt worden. 

Verteidigung sieht es anders 

Die Angeklagte könne nicht für eine Beteiligung an dem Tötungsdelikt bestraft werden, sagte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. „Sie war bei der Tat nicht dabei und es hat auch keine Planung vorher gegeben.“ Sie sei während der Tat im Zimmer der kleinen Kinder gewesen und habe geschlafen. Danach seien die beiden Jugendlichen zu ihr gekommen und hätten berichtet, dass sie den Mann getötet hätten. 

Sie habe in dem Moment eine Entscheidung getroffen, die sie bis heute bereue: Sie rief nicht die Polizei, sondern half den beiden, die Spuren zu beseitigen und die Leiche zu beseitigen. Damit habe sie die Jugendlichen schützen wollen, sagte der Anwalt und forderte eine Verurteilung lediglich wegen Brandstiftung von 14 Monaten auf Bewährung. In ihrem letzten Wort sagte die Krankenschwester: „Es tut mir alles von ganzem Herzen unendlich leid.“ 

Der Orthopäde war am 30. Dezember 2022 zuletzt an seiner Arbeitsstelle gesehen worden und galt lange als vermisst. Die Frau habe überall gelogen und gesagt, der Mann habe seine Sachen gepackt und sich wohl ins Ausland abgesetzt, sagte Samel. Im Juni 2023 hatte ein Spaziergänger einen Teil der sterblichen Überreste in einem Wald bei Rockeskyll im Kreis Vulkaneifel entdeckt. Die Angeklagten sitzen seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft.

Mildes Urteil gefordert

Die Verteidigung des 18-Jährigen sprach sich für ein mildes Urteil aus. Es habe keine Planung der Tat gegeben, sondern es sei „eine Spontan-Tat infolge einer Kurzschlussreaktion“ gewesen. Man habe dem 53-Jährigen „nur eine Ansage“ machen wollen, weil er wieder betrunken und übergriffig war. Dabei habe der 18-Jährige von vorn mit dem Baseballschläger auf den Kopf des Mannes geschlagen. Als dieser stürzte, habe der 17-Jährige weiter auf ihn eingeschlagen und dann das Opfer erdrosselt. Der 18-Jährige habe sich daher nur wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht.

Diese Version bestreitet der 17-Jährige. Seinen Anwälten zufolge war der 18-Jährige die treibende Kraft der Tat. Der Jüngere habe zunächst auch nicht den Kabelbinder um den Hals des Opfers legen wollen. Dann aber habe er dem Druck des Älteren nachgegeben, weil er der Familie, bei der er sich zu Hause fühle, gefallen wollte. Der 17-Jährige hatte mit seinen Aussagen maßgeblich zur Anklage beitragen. 

Die Staatsanwaltschaft habe keine Zweifel daran, dass seine Einlassung stimme, sagte Samel wiederholt. Das Urteil soll am 27. August gesprochen werden.