Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der NRW-Fiskus 2023 mehr als im Vorjahr eingenommen. Der bisherige Gesamt-Höchstwert von 2021 wurde aber nicht erreicht.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr Erbinnen und Erben rund 1,9 Milliarden Euro Erbschaftsteuer in Rechnung gestellt – 13,7 Prozent mehr als 2022. Die Bescheide gingen an rund 29.800 sogenannte Nachlassbegünstigte, wie das Statistische Landesamt in Düsseldorf berichtete.
Steuerlich erfasst wurden dabei Vermögenswerte in Höhe von 14,3 Milliarden Euro. Nach Abzug von Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Schenkungen blieben davon 8,6 Milliarden Euro steuerpflichtig.
Gutes Drittel muss weniger als 50.000 Euro versteuern
Bei 37,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften mussten weniger als 50.000 Euro versteuert werden. „Hieraus resultierten 2,5 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer“, erklärte eine Sprecherin. In 0,6 Prozent der Fälle ging es um Erbschaften, bei denen jeweils mehr als fünf Millionen Euro versteuert werden mussten. Daraus resultierten laut Landesamt 26,8 Prozent des zu erwartenden gesamten Erbschaftsteueraufkommens.
Neben den Erbschaften gab es auch viele Schenkungen. Die in knapp 7.900 Fällen festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf 610 Millionen Euro, 46,1 Prozent mehr als 2022 und insgesamt so viel wie seit mindestens 2010 nicht.
Freibetrag für erbende Partner: 500.000 Euro
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten Freibeträge, deren Höhe nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen beziehungsweise Schenkenden gestaffelt ist. Für Ehe- und Lebenspartner liegt dieser etwa bei 500.000 Euro. Das Aufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu.
Das Gesamtaufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer in NRW lag 2023 mit 2,5 Milliarden Euro das vierte Jahr in Folge über zwei Milliarden Euro. Der bisherige Höchstwert wurde 2021 erreicht, als das gesamte Steueraufkommen aus beiden Steuerarten im bevölkerungsreichsten Bundesland bei 2,6 Milliarden Euro lag.
Mitteilung Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer