Mit einem Taser können sich Polizistinnen und Polizisten bei einem Einsatz wirksam schützen. In Hessen sind die Geräte im laufenden Jahr bereits häufiger eingesetzt worden als im gesamten Vorjahr.
Die Polizei in Hessen hat Taser im laufenden Jahr bislang 52 Mal eingesetzt. Dabei wurden die Distanz-Elektroimpulsgeräte nach Angaben des hessischen Innenministeriums bis Mitte August 33 Mal ausgelöst, in 19 Fällen wurde ihr Einsatz nur angedroht.
Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr wurden die Taser laut Ministerium 49 Mal eingesetzt. Ausgelöst wurden sie 2023 demnach in 22 Fällen, in 27 Fällen blieb es bei Androhungen.
Insgesamt befinden sich den Angaben zufolge aktuell 155 Taser im Bestand der sieben hessischen Polizeipräsidien. Weitere 35 Geräte sind bei der Hessischen Bereitschaftspolizei und bei der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) im Einsatz. Bei den Spezialeinheiten der hessischen Polizei werden Distanz-Elektroimpulsgeräte bereits seit 2005 eingesetzt, im alltäglichen Dienst seit 2017.
Verletzungen und Gesundheitsgefahren, insbesondere bei der Anwendung gegen Personen mit Vorerkrankungen, könnten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, erklärte das Ministerium. Im laufenden Jahr gab es demnach bislang einen Fall einer Kopfplatzwunde nach einem Sturz infolge von Taser-Einsätzen sowie einen Fall mit Abschürfungen im Gesicht, ebenfalls nach einem Sturz.
Seit der Einführung der Taser hat es in Hessen laut Innenministerium insgesamt drei Todesfälle in den Jahren 2018 und 2019 gegeben. Die getroffenen Personen hatten gesundheitliche Vorschädigungen, hieß es.
Zahl der Geräte soll mehr als verdreifacht werden
Innenminister Roman Poseck (CDU) bekräftigte, die Ausstattung der hessischen Polizei mit den Geräten aufstocken zu wollen. „Bei Einsätzen kommt es immer häufiger vor, dass Polizistinnen und Polizisten angegriffen werden“, erklärte er. Taser seien ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung von Sicherheit in bestimmten Einsatzlagen.
Das Land sei dabei, die Zahl der Geräte mehr als zu verdreifachen, damit diese flächendeckend zur Verfügung stünden. Sein Ziel sei es, die Zahl weiter deutlich zu erhöhen, um die Verfügbarkeit dieses Instruments weiter auszuweiten.
„Dabei gehen wir sorgfältig vor“, sagte Poseck. So setze der Taser-Einsatz umfassende Schulungsmaßnahmen voraus, die auch fortlaufend absolviert werden müssten. „Klar ist aber auch, dass der Taser kein Allheimittel ist. In besonders kritischen Situationen ist der Einsatz der Schusswaffe weiterhin eine Option, vor allem zur Gefahrenabwehr“, so der Innenminister.
Die Elektroschockpistole ist für besondere Bedrohungslagen vorgesehen, bei der andere Einsatzmittel nach Einschätzung der Polizei höchstwahrscheinlich keinen Erfolg hätten. Durch einen Treffer von zwei Pfeilelektroden aus einem Elektroschocker kann ein Mensch ein paar Sekunden lang handlungsunfähig gemacht werden.