Mitte Juni hat das Landgericht Dresden eine Hausärztin wegen falscher Corona-Atteste zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Es ging um 1.000 Fälle – aber es gibt noch mehr.
Gut zwei Monate nach ihrer Verurteilung wegen gefälschter Corona-Atteste hat die Staatsanwaltschaft Dresden erneut Anklage gegen eine Hausärztin aus Moritzburg erhoben. Sie verdächtigt die Medizinerin der Ausstellung von weiteren 349 dieser „unrichtigen Gesundheitszeugnisse“ im November 2021 sowie im Januar 2022. 167 Fälle stuft die Ermittlungsbehörde nach eigenen Angaben als „besonders schwer“ ein. Mit den sogenannten Gefälligkeitsattesten soll sie weitere rund 17.000 Euro erlöst haben.
Der 67-Jährigen wird vorgeworfen, Patienten in ihrer Praxis oder bei zwei Sammelterminen in Moosburg und Ottenburg in Oberbayern Patienten „pauschal und zu Unrecht“ attestiert zu haben, dass sie keine Maske tragen dürften, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder Corona-Tests aus medizinischen Gründen nur über Speichel möglich seien. Dabei habe es in den meisten Fällen im Vorfeld keine eigene Wahrnehmung vom körperlichen Zustand der Empfänger gegeben sowie weder Anamnese oder Untersuchung noch eine Abklärung medizinischer Befunde. Das Landgericht Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage und einen Termin zur Hauptverhandlung entscheiden.
In einem ersten Prozess dort wurde die Frau Mitte Juni wegen gefälschter Corona-Atteste in rund 1.000 Fällen für insgesamt knapp 48.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung laufen noch. Die Richter waren überzeugt, dass sie an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung lebenslange Befreiung vom Tragen einer Maske sowie Schnelltests per Nasen-/Rachenabstrich sowie ein unbegrenztes Impfverbot attestierte.
Sie bescheinigten ihr dabei ein Vorgehen „mit hoher krimineller Energie“ und verhängten ein dreijähriges Berufsverbot, setzten den Haftbefehl aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Damit kam die Frau nach fast 16 Monaten in Untersuchungshaft frei – bis zur Rechtskraft des Urteils.