Der Vorsitzende Richter ist überzeugt: Alle Indizien sprechen gegen den Angeklagten, alle Behauptungen sind widerlegt. Die Verteidiger sehen das anders und gehen in Revision.
In einem Mordprozess ohne Leiche hat das Landgericht Bielefeld den 38-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach der sicheren Überzeugung des Gerichts habe der Indizienprozess eindeutig gezeigt, dass der Angeklagte den Unternehmer aus Hüllhorst in Ostwestfalen vor knapp einem Jahr aus Habgier getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine in der Urteilsbegründung.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Tod eines Menschen auch ohne Leiche rechtsfehlerfrei festgestellt werden. Dafür müssten aber bei der Beweiswürdigung in einem Indizienprozess strenge Anforderungen beim Urteil vorliegen. Dies sei in diesem Fall erfüllt, sagte Kleine.
Im Ausschlussverfahren habe das Gericht mögliche Alternativen geprüft. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort nochmals bestritten, mit dem Tod des 66-Jährigen etwas zu tun zu haben. Nach seiner Überzeugung lebt der Unternehmer im Ausland und lässt es sich gut gehen oder hat Suizid begangen. „Das ist alles im Prozess widerlegt worden“, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei bewiesen, dass der 38-Jährige aus Finanznot im Herbst 2023 getötet habe, um an die Immobilien und den Besitz des Unternehmers zu kommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten direkt nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal an, den Schuldspruch per Revision durch den Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.