Nach den bundesweiten Störaktionen der Letzten Generation läuft der Betrieb am Flughafen Köln-Bonn wieder. Aber Fluggäste sind verärgert.
Wegen einer Protestaktion der Klimaaktivisten der Letzten Generation ist der Flugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn am Donnerstagmorgen zeitweise unterbrochen worden. Es gab laut Passagieren deutliche Behinderungen im Flugverkehr.
Seit 7.25 Uhr laufe der Betrieb wieder, teilte der Flughafen mit. Es sei allerdings noch mit Verzögerungen zu rechnen. Zuvor hatten sich Unbefugte Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes in Köln/Bonn verschafft.
Gegen 5.45 Uhr sei gemeldet worden, dass sich zwei Menschen auf einer Zufahrt zu einer Start- und Landebahn des Flughafens festgeklebt hätten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. In einem Zaun am Flughafengelände sei ein Loch entdeckt worden. Die beiden Aktivisten – eine Frau und ein Mann – seien von der Zufahrt gelöst worden. Sie wurden laut einer Polizeisprecherin zur Feststellung ihrer Personalien zur Wache gebracht.
Bundesweit Störaktionen
Störaktionen gab es nach Mitteilung der Letzten Generation an mehreren Flughäfen bundesweit. Je zwei Aktivisten drangen Angaben der Organisation zufolge in orangenen Warnwesten auch auf die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart und Nürnberg ein.
Sie drückten „friedlich ihren Widerstand aus, indem sie Banner mit der Aufschrift „Oil kills“ und „Sign the treaty“ zur Schau stellten“, berichtete die Organisation laut Mitteilung. „Die Start- und Landebahnen wurden dabei nicht betreten.“
Reisende am Flughafen Köln Bonn zeigten sich verärgert, wie ein dpa-Reporter am Flughafen berichtete. „Ich habe überhaupt kein Verständnis, weil es nicht wirklich was ändert“, sagte eine Reisende. „Man sollte auch die Sicherheitsfrage bedenken, wenn die Menschen auf die Rollfelder kommen.“
Die Bundesregierung will mit einer Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abhalten. Kern der geplanten Reform, über die dann noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt – und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.