Disziplinarverfahren: Ministerium enthebt Polizeiinspekteur vorläufig des Dienstes

Vor gut einem Jahr ist der ranghöchste Polizist des Landes vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Nun gibt es Bewegung im noch laufenden Disziplinarverfahren gegen den Mann.

Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch für den ranghöchsten Polizeibeamten des Landes vom Vorwurf der sexuellen Nötigung hat das Innenministerium weitere Disziplinarmaßnahmen gegen den Mann verhängt. Der Amtschef habe den Inspekteur vorläufig des Dienstes enthoben und eine Kürzung der Bezüge des Mannes ausgesprochen, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. 

Der Mann war am 14. Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Seit Anfang April ist der Freispruch auch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.

Die Verteidigerin des Beamten, Ricarda Lang, kritisierte die Maßnahmen des Innenministeriums scharf: „Das ist eine rein politische Entscheidung und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.“ Man habe gegen beide Maßnahmen Klage eingereicht, so Lang.

Die Maßnahmen seien zunächst vorläufig und knüpften an den derzeitigen Ermittlungsstand im Disziplinarverfahren gegen den Beamten an, teilte das Ministerium mit. Bislang war der ranghöchste Polizeibeamte des Landes nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn vom Dienst freigestellt gewesen und hatte weiterhin seine Bezüge erhalten.