Insgesamt 65 Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger hatten mit Stand Ende 2023 in Hessen die Erlaubnis, Waffen zu führen. Versuche, dagegen vorzugehen, sind nicht immer erfolgreich.
Zahlreiche als rechtsgerichtet eingestufte Menschen verfügen in Hessen über die Erlaubnis, scharfe Waffen zu besitzen. In einer Antwort auf eine Landtagsanfrage zweier Grünen-Abgeordneter nennt das hessische Innenministerium für das vergangene Jahr die Zahl von 45 Waffenbesitzern, die als Rechtsextremisten eingestuft seien; 44 weitere Personen aus diesem Bereich hatten demnach einen kleinen Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen berechtigt.
Unter sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern hatten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 19 Personen eine Waffenbesitzkarte als Voraussetzung zum Besitz scharfer Feuerwaffen. Einen kleinen Waffenschein hatten zehn „Reichsbürger“. Drei weitere Personen, die als Rechtsextremisten und „Reichsbürger“ zugleich gelten, sind aufgeführt: Eine als Waffenbesitzer und zwei als Inhaber eines kleinen Waffenscheins.
Zahlreiche Waffen mussten abgegeben werden
In zahlreichen Fällen entzogen die Behörden die waffenrechtlichen Erlaubnisse, 2023 im Fall von 23 als Rechtsextremisten eingestuften Personen sowie von 18 als „Reichsbürger“ und Selbstverwalter geltenden Menschen. Hinzu kam eine Person, die als Rechtsextremist und Reichsbürger zugleich eingestuft ist.
Auch einer Person aus dem Bereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung“ wurde die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Menschen, die diesem Bereich zugeordnet werden, verfolgen ebenfalls eine verfassungsfeindliche Agenda.
Mehrere Betroffene legten Widerspruch ein: Ende 2023 gab es laut Innenministerium 37 entsprechende Verfahren. Zwei Personen hätten vergangenes Jahr den Waffenbesitz gerichtlich erstreiten können.