Ein Leben lang gearbeitet und am Ende reicht die Rente doch nicht für einen sorglosen Ruhestand. Mit diesem Problem sehen sich viele Menschen in Sachsen konfrontiert. Die Linke macht einen Vorschlag.
Die sächsischen Linken pochen angesichts einer wachsenden Altersarmut auf eine rasche Lösung des Problems. Parteichefin Susanne Schaper sieht sie in einer Rentenreform. „Nur die gesetzliche Rente kann das Problem lösen – doch dazu muss sie ausgebaut und gerechter gemacht werden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
„Alle Erwerbstätigen sollen für ihre gesamten Einkünfte im Job und am Finanzmarkt Beiträge in den Rententopf entrichten – auch Beamte, Selbständige und Freiberufler wie Politikerinnen und Politiker.“ Zudem müssten die Beitragsbemessungsgrenzen weg, damit Menschen mit hohen Einkommen pflichtgemäß zur Solidargemeinschaft beitragen. „Keine Rente darf unter 1.200 Euro netto im Monat liegen.“
Schaper – eine ausgewiesene Sozialpolitikerin – hatte aktuelle Zahlen zur Altersarmut im Landtag erfragt. Demnach wuchs die Zahl der Menschen in Sachsen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, weiter kräftig. Allein im ersten Quartal dieses Jahres kamen fast tausend Betroffene hinzu, ihre Zahl wuchs auf 18.160. Im Jahr 2003 hatte die Zahl noch bei 6.156 gelegen, 2010 wurde die Marke von 10.000 überschritten.
Schaper: Armut darf nicht der Lohn für ein langes Arbeitsleben sein
„Der Trend bei der Altersarmut weist seit mindestens 20 Jahren steil nach oben. Die Zahlen für das erste Quartal lassen nichts Gutes erwarten, ich rechne mit immer neuen Spitzenwerten – schon weil die Preise so enorm gestiegen sind und weiter steigen, etwa für Lebensmittel, Energie und Mobilität“, argumentierte Schaper.
Armut dürfe nicht der Lohn für ein langes Arbeitsleben sein. „Gerade wir im Osten brauchen eine verlässliche gesetzliche Rentenversicherung, weil hier deutlich weniger Menschen eine Betriebsrente oder Pension beziehen.“ Zudem hätten nur wenige Menschen Wohneigentum, das sie selbst bewohnen oder gar vermieten können, um ihre geringe Rente wenigstens teilweise auszugleichen.
In der Statistik heißt es offiziell Armutsgefährdung statt Armut. Als Gefährdungsgrenze gilt ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. Der Schwellenwert für Alleinstehende lag im vergangenen Jahr bei 15.715 Euro im Jahr. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahre waren es 33.002 Euro. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen eines Haushalts inklusive Wohngeld, Kindergeld oder anderer Zuwendungen. Wer weniger als diese Summe im Monat zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.