Wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen zieht ein Gelsenkirchener vor Gericht. Es geht um „mindestens 300.000 Euro“ – und um bekannte Namen.
Wegen Missbrauchs-Vorwürfen gegen einen Priester fordert ein Kläger vom Ruhrbistum ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Ein Sprecher des Bistums bestätigte den Eingang einer entsprechenden sogenannten Amtshaftungsklage.
Es gehe in dem Zivilprozess um einen Fall aus dem Jahr 1979 in einer Essener Gemeinde, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Für die Klageerwiderung sei die Frist verlängert worden. Er rechnet im Herbst mit der Festsetzung eines Verhandlungstermins, der durchaus erst im nächsten Jahr liegen könne.
Der Priester war später nach Bayern versetzt worden, wo er weitere Missbrauchstaten begangen haben soll und 1986 wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Vor dem bayerischen Landgericht Traunstein läuft parallel derzeit ein Prozess, in dem ein Missbrauchs-Opfer ebenfalls mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom katholischen Erzbistum München und Freising verlangt. Der frühere Ministrant gibt an, im oberbayerischen Garching an der Alz von dem Priester missbraucht worden zu sein.
Der Fall des Priesters hatte Aufsehen erregt, weil der frühere und inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. zuständiger Erzbischof von München und Freising war, als der mutmaßliche Täter nach Bayern versetzt wurde. Kritiker werfen dem damaligen Kardinal vor, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde.
In der Essener Klage wird auch der frühere Privatsekretär von Papst Benedikt, Georg Gänswein, mit einer sogenannten Streitverkündungsschrift einbezogen. Auch diese Schrift sei zugestellt worden, bestätigte der Sprecher des Landgerichts Essen. Der Essener Priester war zunächst suspendiert und 2022 aus dem Klerikerstand entlassen worden.
Die aktuelle Klage ist nach Angaben des Klägers die erste dieser Art im Bistum Essen. Im vergangenen Frühsommer hatte das Landgericht Köln in einer wegweisenden Entscheidung das dortige Erzbistum zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt.