Kriminalität: Mehr Verurteilte wegen böswilligen Alarmierens

Wer die Polizei oder Feuerwehr ruft, obwohl gar kein Notfall vorliegt, kann verurteilt werden. Zuletzt kam es in Niedersachsen häufiger dazu.

Böswilliges Alarmieren von Feuerwehr und Polizei oder das Beeinträchtigen von deren Arbeit hat im vergangenen Jahr in Niedersachsen zu mehr Verurteilungen geführt. 2023 waren es insgesamt 49 und damit 13 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Diese Zahl schwankte in den vergangenen Jahren. 2018 waren es laut Ministerium beispielsweise 73 Verurteilte, ein Jahr später etwa halb so viele. Laut Ministerium wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht aufgeschlüsselt, ob die Verurteilten häufiger die Polizei böswillig alarmierten oder die Feuerwehr. 

Innenministerin will Zahlen zu Gewalt gegen Einsatzkräfte vorlegen

Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr die Hilfe anderer erforderlich ist, kann den Angaben zufolge zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße verurteilt werden.

Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will am morgigen Donnerstag eine Jahresbilanz zu Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst für das vergangene Jahr vorlegen. Dabei geht es auch um Gewalt gegen Einsatzkräfte. Etwa in Silvesternächten werden Rettungskräfte in Niedersachsen immer wieder Opfer von Angriffen.