Wer eine Schreckschusswaffe oder Ähnliches kaufen will, muss einen Kleinen Waffenschein besitzen. Immer mehr Brandenburger verfügen über ein solches Dokument.
Bei der Polizei in Brandenburg waren Mitte dieses Jahres 25.682 Kleine Waffenscheine registriert. Das waren 4260 mehr als Ende des Jahres 2021, wie das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller und Daniela Oeynhausen mitteilte. Damit hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren laut früheren Angaben des Ministeriums nahezu vervierfacht. Ende 2014 waren bei der Brandenburger Waffenbehörde erst rund 6500 Kleine Waffenscheine registriert.
Die Angaben entstammen dem seit 2014 geführten Nationalen Waffenregister (NWR) beim Bundesinnenministerium. Besitzer eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen. Für Luft- und Federdruckwaffen sowie CO2-Waffen gilt der Kleine Waffenschein nicht. Nach dem NWR waren Ende Juni dieses Jahres in Brandenburg fast 151.000 Waffen- und Waffenteile behördlich registriert. Das waren fast 30.000 mehr als im Jahr 2014, wie aus den früheren Angaben des Brandenburger Innenministeriums hervorgeht.
In den vergangenen Jahren haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Besitz von Waffen zugenommen. Mit den Aufgaben der Waffenbehörde nahm auch die Zahl der Stellen in den vier märkischen Polizeidirektionen zu. Seit 2017 stieg die Zahl der Dienstposten des Sachbereichs Waffenrecht von 13 auf 32, wie aus der Antwort des Innenministeriums an die AfD-Fragesteller hervorgeht.
Antwort auf Anfrage