Nach Peta-Anzeige: Tierquälerei? Ermittlungen zur Haltung eines Kapuzineraffen

Nach einer Anzeige von Tierschützern der Organisation Peta schalten sich Ermittler ein. Wurde beim Halten eines Affen in Baden gegen Gesetze verstoßen?

Die Staatsanwaltschaft im badischen Offenburg ermittelt nach einer Anzeige der Tierschutzorganisation Peta Deutschland wegen der Haltung eines einzelnen Kapuzineraffen. Es wurde möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz und gesetzliche Bestimmungen zum Artenschutz verstoßen, wie der Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag auf Anfrage mitteilte.

Ermittler durchsuchten in dem Zusammenhang bereits Räumlichkeiten, wie der Sprecher berichtete. Details zur Halterin oder dem Halter wurden nicht mitgeteilt, auch der Ort der Durchsuchung blieb ungenannt. 

Wie Peta Deutschland mitteilte, sollte der weibliche Affe im Internet für 8.300 Euro verkauft werden. „Zuvor musste der „Jessy“ genannte Affe Kleidung und Windeln tragen und wurde unter anderem mit Wurst und Käse ernährt.“ Peta habe die Behörden informiert und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. 

Nach Informationen der Tierschützer soll der Affe in den nächsten Tagen an einen Privathalter in Österreich übergeben werden. Zuvor sei jedoch ein Transfer vom badischen Oberkirch aus in eine bekannte Tier-Auffangstation besprochen worden, kritisierte Peta Deutschland.