Eine feste Fördersumme, aber die Kosten steigen. So lässt sich das Grundproblem des sächsischen Kulturraumgesetzes beschreiben. Es wird allgemein sehr gelobt. Doch das BSW sieht das anders.
BSW-Chefin Sabine Zimmermann fordert eine Reform des Kulturraumgesetzes für den Freistaat. „Damit Theater und Orchester, aber auch Museen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren erhalten und dauerhaft finanziert werden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Das bisherige Gesetz, das 30 Jahre lang die Existenz kultureller Institutionen im ländlichen Raum gesichert habe, funktioniere nicht mehr.
Personal- und Sachkosten steigen, Zuschüsse nicht
Zimmermann erinnerte daran, dass die Finanzierung von Kulturinstitutionen durch verpflichtende Umlagen aus den Landkreisen und Zuweisungen des Landes schon immer ein grundlegendes Problem hatte: „Die Förderbeträge waren fest, während die Personal- und Sachkosten der Betriebe jedes Jahr stiegen.“ Vor allem Theater und Orchester seien „bis aufs Blut“ mit Einsparforderungen gequält worden. Fast alle hätten Haustarifverträge abschließen müssen, die das Einkommen der Beschäftigten deutlich reduzierten.
Nach Ansicht von Zimmermann hat die Regierung später mit dem „Kulturpakt“ versucht, die Regelungen des Kulturraumgesetzes kreativ zu umgehen. „Die Sächsische Staatsregierung hat jedoch ein vergiftetes Geschenk überreicht.“ Denn die ohnehin gebeutelten und fast überall schon vorher hoch engagierten kommunalen Träger hätten 30 Prozent der Kosten tragen müssen, was nicht alle konnten, weshalb die Ablösung der Haustarifverträge nicht durchgehend gelang. „Damit hat die CDU in Sachsen die Kultur aufs Abstellgleis gelenkt.“
BSW-Chefin sieht Kultur aufs Abstellgleis gestellt
„Spätestens seit dem letzten Jahr warnen fast alle Theater und Orchester im ländlichen Raum und in Chemnitz vor einer bevorstehenden Insolvenz, so dass die Kulturministerin endlich anbot, die größten Löcher mit nicht verbrauchten Haushaltsmitteln zu stopfen. Dass diese Methode schnell an ihr Ende kommt, ist klar.“ Die kommunalen Theater und Orchester – außer in Leipzig und Dresden – kämen noch durch dieses Jahr. „Ob sie 2025 überleben, wissen sie nicht genau. Die Lage ist jetzt wieder so unsicher wie Anfang der 1990er Jahre.“
Kulturraumgesetz bundesweit einmalig
Das Kulturraumgesetz trat vor 30 Jahren in Kraft und ist ein bundesweit einmaliges Konzept der Kulturfinanzierung. Es besagt, dass die Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig jeweils einen urbanen Kulturraum bilden. Dazu kommen fünf ländliche Kulturräume. Über die Förderung von Einrichtungen und Projekten wird eigenverantwortlich entschieden. Das Land unterstützt die Kommunen über das Kulturraumgesetz mit 106 Millionen Euro. Die Kulturräume erheben eine Umlage, um ihren Anteil zu finanzieren. Auch der Sächsische Kultursenat hatte sich schon für eine Reform des Kulturraumgesetzes ausgesprochen.