Fall wird erneut geprüft: Notarzt erklärt Mann fälschlicherweise für tot – Strafe?

Ein juristisches Nachspiel hat ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr: Ein Notarzt stellt einen Todesschein aus, doch die Dinge liegen anders.

Der Fall eines Notarztes, der im vergangenen Jahr fälschlicherweise einen Mann für tot erklärt hat, wird abermals geprüft. Der Notarzt sollte eine Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen, seine Anwältin legte Einspruch ein, deswegen gibt es eine erneute Prüfung, wie die Staatsanwaltschaft in Ravensburg und das Amtsgericht in Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) mitteilten. Der Strafbefehl sei damit bislang nicht rechtskräftig, es komme möglicherweise zu einer öffentlichen Verhandlung, sagte der zuständige Richter Kurt Feurle. Zuerst hatte die „Schwäbische Zeitung“ berichtet.

Am 1. Juli 2023 soll ein Mann nach Auskunft der Ravensburger Polizei versucht haben, Suizid zu begehen. „Ein Notarzt stellte seinen Tod fest und stellte einen Totenschein aus“, sagte der Präsident des Polizeipräsidiums Ravensburg, Uwe Stürmer. Als die Polizei eintraf, um den Fall wegen des unnatürlichen Todes zu untersuchen, dann der Schock: Der vermeintliche Tote fing trotz einer schweren Verletzung an, sich zu bewegen. „Er atmete noch“, sagte Stürmer. „Das ist schockierend, wenn man denkt, dass jemand tot ist, und ist es dann doch nicht.“

Die Polizisten verständigten den Rettungsdienst, derselbe Notarzt traf ein. Der Verletzte kam ins Krankenhaus, starb aber wenig später. Der Tatvorwurf gegen den Notarzt laute nach Prüfung auf unterlassene Hilfeleistung, sagte der Ravensburger Staatsanwalt Christian Weinbuch. 

„Schon der „normale“ Umgang mit Leichen wird von unseren Kollegen oft als belastend erlebt. Dieser außergewöhnliche Fall hat die eingesetzten Kräfte aber deshalb emotional so stark berührt, weil sie davon ausgegangen waren, dass die Person tot war“, sagte Stürmer der Zeitung. Das Geschehen sei mit Unterstützung der psychosozialen Beratung und der Polizeiseelsorge aufgearbeitet worden. „Wir haben den Kollegen weitergehende Unterstützung angeboten.“