Kühe auf der Alm – das gehört zum Bild von Bayern. Nun warnen die Bauern, ein geplantes Gesetz gefährde diese traditionelle Haltung.
Bayerns Alm- und Alpbauern sehen angesichts der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes den Fortbestand der traditionellen Weidewirtschaft bedroht. Komme das Gesetz in der jetzigen Fassung, stünden viele Familienbetriebe vor dem Aus, warnten der Bayerische Bauernverband (BBV), der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern (AVO) und der Alpwirtschaftliche Verein im Allgäu (AVA). Das bringe gravierende Folgen für Biodiversität und Tourismus.
Ende der Anbindehaltung
Die Anbindehaltung, bei der Kühe das ganze Jahr im Stall angebunden sind, soll verboten werden. Nach einer mehrjährigen Übergangfrist sollen die Milchbauern dem Entwurf zufolge bundesweit auf Laufställe oder Kombihaltung umstellen. Bei der Kombihaltung – im Winter im Stall, im Sommer auf der Weide oder der Alm – sollen die Tiere bei Betrieben bis zu einer gewissen Obergrenze an Tieren in der Stallzeit zweimal die Woche Auslauf erhalten. In den Dörfern fehle oft der Platz für einen solchen Winterauslauf, heißt es bei den Bauern.
Bauern fürchten um Existenz
Die Vorgaben seien existenzbedrohend, kritisierten die Bauern. Zwei Drittel der Kombihalter in Bayern könnten laut BBV die Vorgaben nicht erfüllen. „Was es braucht, um einen Strukturbruch zu verhindern, ist Zeit für die Weiterentwicklung sowie den dauerhaften Fortbestand der klassischen Kombinationshaltung ohne überzogene Auflagen wie einen zusätzlichen Winterauslauf“, sagt BBV-Präsident Günther Felßner.
Die Regelung gefährde den Bestand von Almen und damit auch den Bestand der über Generation gepflegten Kulturlandschaft, sagt Hans Stöckl, Geschäftsführer des AVO. „Dies wäre das Ende für unsere Kleinbauern in den Dörfern, die ihre Kühe auf die Sennalpen bringen, das Ende der Alp und der Talbetriebe, die den Dorfcharakter prägen“, sagt auch der AVA-Vorsitzende Christian Brutscher.