Hat Michael Ballweg zu Unrecht Spenden eingeworben? Diese Frage muss nun das Landgericht Stuttgart klären.
Der Prozess gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen beginnt am 2. Oktober vor dem Landgericht Stuttgart. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Zunächst seien Verhandlungstermine bis ins Frühjahr 2025 angesetzt.
Ballweg soll nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro Zuwendungen für die Organisation eingeworben haben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er war im April 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sein Anwalt Reinhard Löffler sagte, die Verteidigung sei der Auffassung, dass die Vorwürfe haltlos seien. Dies werde das Verfahren bestätigen.
Die Strafkammer des Landgerichts hatte zunächst die Anklage bezüglich des versuchten Betrugs nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab aber einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung statt. So kommt es nun zu dem Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde endgültig fallen gelassen.
Ballweg muss sich auch noch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die „Querdenken„-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.
Vier Jahre nach der ersten großen Demonstration der „Querdenken“-Bewegung in Berlin zogen am Wochenende erneut mehrere Tausend Demonstranten durch die Hauptstadt. Einige Teilnehmer schwenkten Fahnen mit der Friedenstaube. Andere forderten auf Transparenten eine „Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen“ und „Konsequenzen für die Verantwortlichen“. Anmelder der Demonstration war Ballweg.
Landgericht Stuttgart