Wie sollen die enormen Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur finanziert werden? Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident hat dafür eine Idee.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann fordert Sondervermögen für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur. „Wir brauchen die Möglichkeit, ein Sondervermögen über Kredite aufzubauen, das nur für ganz bestimmte Investitionszwecke überhaupt verwendet werden darf“, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Als Beispiel nannte Kretschmann den Aufbau eines Wasserstoffnetzes, der dringend angegangen werden müsse.
Als weiteres Beispiel nannte Kretschmann die Bahn. „Die Ampel hat da einen enormen Sanierungsstau geerbt, weil man jahrzehntelang nicht investiert hat. Den kann man jetzt nicht einfach nur in einem Haushalt auflösen“, sagte der Ministerpräsident der dpa. Dennoch müsse man in dem Bereich stark investieren – sonst laufe man Gefahr den nachfolgenden Generationen Lasten aufzubürden, nur weil man sie derzeit nicht tragen wolle.
Kretschmann erläuterte zum Wasserstoffnetz: „Wir haben heute so gut wie keinen grünen Wasserstoff, das ist noch Zukunftsmusik. Aber dass der kommen wird, ist völlig unbestritten. Dann braucht man diese Netze und wer die dann nicht hat, gerät sofort in enorme Wettbewerbsproblemen“, sagte Kretschmann. Weil es aber erst in zehn Jahren relevante Mengen an grünem Wasserstoff gebe, haben man so lange auch keine Rückflüsse von Investitionen in das Netz. „Dafür brauchen wir die Gelegenheit, Kredite aufzunehmen, die man über einen relativ weiten Zeitraum tilgen kann.“
Er sei überhaupt nicht dafür, allgemein die Schuldenbremse zu lockern, so Kretschmann. Diese sei eine wichtige Errungenschaft und habe den Sinn, künftige Generationen vor zu hohen Schulden und Zinsbelastungen zu schützen. „Aber: Die Schuldenbremse darf keine Zukunftsbremse werden. Bleiben wichtige Investitionen aus, schadet dies ebenfalls der kommenden Generation“, sagte der Grünen-Politiker.
Die Schuldenbremse wurde 2009 nach der globalen Finanzkrise im Grundgesetz verankert. Demnach dürfen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite nicht mehr mit der Aufnahme von Krediten ausgleichen.