Wegen Volksverhetzung und übler Nachrede könnte Rechtsextremist Sven Liebich erstmals ins Gefängnis wandern. Das Landgericht Halle will am Freitag ein Urteil gegen ihn sprechen.
Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle wird am Freitag (Beginn: 9.30 Uhr) ein Urteil erwartet. Denkbar ist, dass der geborene Merseburger zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich unter anderem Volksverhetzung und üble Nachrede vor.
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.