Wer muss Äste, Sträucher und Hecken beschneiden, die in einen öffentlichen Radweg ragen? Ein Grundstücksbesitzer aus dem Kreis Coesfeld will eine Rechnung über fast 3000 Euro nicht zahlen.
Ein Grundstücksbesitzer aus dem Kreis Coesfeld und das Land Nordrhein-Westfalen streiten sich am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Münster. Dabei geht es um hohe Kosten für das Beschneiden von Ästen und Sträuchern, die vom Grundstück des Klägers in einen Radweg ragen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte den Mann im August 2022 aufgefordert, eine Hecke auf seinem Grundstück zurückzuschneiden. Als er dies nicht tat, beauftragte das Land im November 2022 eine Garten- und Landschaftsbaufirma und stellte dem Kläger eine Rechnung über 2.762,66 Euro zu.
Die will der Mann aber nicht zahlen. Er zog vor das Verwaltungsgericht. Begründung: In der Vergangenheit habe der Landesbetrieb die Hecke immer kostenlos zurückgeschnitten. Ob das Gericht auch bereits am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung verkündet, ist noch offen.