Im Prozess um den tödlichen Schuss eines 15-Jährigen auf einen Mitschüler werden die Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage erwartet. Es geht um die Frage: Mord oder Totschlag?
Im Prozess gegen einen 15-Jährigen wegen eines tödlichen Schusses auf einen 14-Jährigen in Unterfranken werden heute (9.00 Uhr) die Plädoyers fortgesetzt. Verteidigung und Nebenklage werden dann Stellung zu der Tat beziehen.
Der Angeklagte hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-Jährigen mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Der Deutsche gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen.
Über seine Verteidiger ließ der Jugendliche erklären, dass ihm alles sehr leidtue und dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits plädiert. Sie forderte vor einer Jugendkammer des Landgerichts Würzburg acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.
Der Anwalt des Angeklagten sagte der Deutschen Presse-Agentur vorab, dass er auf Totschlag plädieren wolle. Die Eltern des getöteten italienischen Jungens treten als Nebenkläger auf. Ihr Anwalt soll am Donnerstag ebenfalls plädieren. Die Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess ist für den kommenden Montag (5. August) geplant.