Betreuung: Kitas sind in Brandenburg ab drei Jahren beitragsfrei

Seit 2018 schafft Brandenburg die Kita-Gebühren für Eltern schrittweise ab. Jetzt ist ein weiterer Schritt in Kraft. Es gibt aber noch mehr Änderungen.

Eltern von über Dreijährigen müssen in Brandenburg wie geplant keine Kita-Beiträge mehr zahlen. Vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zur Einschulung fallen ab dem 1. August keine Beiträge mehr an, wie das Bildungsministerium in Potsdam am Mittwoch mitteilte.

In Brandenburg werden mehr als 190.000 Kinder in mehr als 2.000 Kitas betreut. Die Beitragsfreiheit umfasst die Kitas in öffentlicher Trägerschaft und die Kitas freier Träger. Sie gilt auch für Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden. Für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung werden bereits seit 2018 keine Beiträge mehr für Eltern fällig.

Debatte um Bildungsplan

CDU-Landeschef Jan Redmann kritisierte, die Qualität der Angebote in den Kitas im Land sei sehr unterschiedlich. Er fordert für die letzten beiden Kitajahre einen verbindlichen Bildungsplan mit einheitlichen Qualitätsstandards.

Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) stellte am Montag einen Bildungsplan vor, mit dem Kitas mehr Selbstbestimmung bei Kindern zulassen sollen. Kein Kind muss essen, was es nicht möchte. Tabu sind negative Zuschreibungen wie „Du isst ja wie ein Schweinchen.“

Seit 1. August gilt auch das erste Kinder- und Jugendgesetz in Brandenburg. Es soll die Kinder- und Jugendrechte im Land stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausweiten und eine klare Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen mit sich bringen. Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Familien und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erfüllung ihres Schutzauftrages unterstützt werden. Das Gesetz ist nach Angaben des Jugendministeriums in dieser Art bundesweit einzigartig.

Regelung zu Distanzunterricht tritt in Kraft 

Für die Schulen kann Distanzunterricht – der etwa während der Corona-Pandemie praktiziert wurde – ab kommendem Schuljahr in einer Notsituation und auf Grundlage eines vom Schulamt genehmigten Konzeptes stattfinden. Dafür müssen allerdings die technischen Voraussetzungen vorhanden sein und alle Schülerinnen und Schüler müssen gleichwertig teilnehmen können. Dazu tritt eine neue Verordnung in Kraft, teilte das Bildungsministerium mit. Brandenburg sei das erste Bundesland, das sich eine solche Regelung gebe. Der Distanzunterricht zur Zeit der Corona-Pandemie war umstritten.