Die Wahlrechtsreform verkleinert zukünftig den Bundestag – und spart dem Staat und den Steuerzahlern einiges an Geld, wie exklusive Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen.
Der Bundestag ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden – und damit auch immer teurer. Neben den Diäten der Abgeordneten fallen Personalkosten für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die Büros belegen und Reisekosten produzieren.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die von der Ampel-Regierung beschlossene Wahlrechtsreform bestätigt und damit auch die Neuregelung zur Begrenzung der Größe des Bundestags für rechtens erklärt. Zukünftig werden noch maximal 630 Personen im Bundestag sitzen, deutlich weniger als die bisherigen 736. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat ausgerechnet, wie viel der Bund durch die Verkleinerung des Parlaments konkret einspart. Die Zahlen liegen Capital exklusiv vor.
Mitarbeiterkosten sind größter Posten
Das IW kommt demnach auf Einsparungen von etwa 125 Mio. Euro jährlich. „Die mit Abstand größten Einsparungen kommen aus den Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten mit rund 45 Millionen Euro“, sagt Björn Kauder, Ökonom für Finanz- und Steuerpolitik am IW. „Bei den Diäten der Abgeordneten selbst sind es ,nur‘ etwa 13 Millionen Euro Einsparung. Bei den Geldleistungen an die Fraktionen ließen sich außerdem bis zu 20 Millionen Euro sparen.“
Für die Berechnung hat Kauder die aktuelle Größe des Bundestags zur zukünftigen ins Verhältnis gesetzt und bei jeder der 63 Kostenpositionen im Haushalt des Bundestags geschätzt, ob sie sich reduziert oder nicht. Die Diäten, Mitarbeitergehälter und Geldleistungen an die Fraktionen sind dabei die größten Positionen. In die 125 Mio. Euro sind neben Personaleinsparungen aber auch noch geringere Kostenaufwendungen einberechnet, etwa für Reisen und Büroausstattung.
Abgeordnete verlassen Bundestag 15.44
Alle Abgeordneten erhalten, um ihr Mandat ausüben zu können, eine sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeitende und Reisekosten. Auch eine steuerfreie Aufwandspauschale gehört seit diesem Jahr dazu. „Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundestags.
Weniger Einsparungen bei Büros
Neben der Kostenpauschale gibt es Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern. Dienstfahrzeuge können Abgeordnete im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen.
Bei Gebäuden und deren Bewirtschaftung lässt sich dem IW zufolge jedoch weniger sparen, weil Räumlichkeiten nur zum Teil abgestoßen werden können. Bei vielen kleineren Positionen seien außerdem keine Einsparungen zu erwarten, zum Beispiel beim Besucherdienst oder bei der Förderung bestimmter Institute.
Der Bundestag selbst wollte auf Nachfrage von Capital noch keine Berechnungen anstellen und verweist darauf, dass die Höhe des Budgets für den Bundestag erst nach der nächsten Wahl 2025 festgelegt werde.